Klage von WetterOnline stattgegeben
Richterspruch: Warnwetter-App darf nicht kostenlos sein
Die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes (DWD) darf künftig nicht mehr kostenlos oder nur mit eingeschränktem Leistungsumfang angeboten werden. Damit hat das Landgericht Bonn einer Klage der WetterOnline GmbH stattgegeben, allerdings hat der DWD noch die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
WetterOnline war es als Anbieter einer kommerziellen Wetter-App ein Dorn im Auge, dass der Deutsche Wetterdienst als Bundesbehörde eine kostenlose und werbefreie Wetter-App anbietet. Die Bonner Richter gaben dem Kläger nun Recht indem sie ein wettbewerbswidriges Handeln des DWD unterstellen.
Bei dem Anbieten der App handelt es sich um eine geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrecht, weil die Beklagte hier als öffentliche Hand Bürgerinnen und Bürgern Dienstleistungen im Wettbewerb mit privaten Anbietern anbietet. Insoweit handelt die Beklagte auch nicht hoheitlich, sondern wird als wirtschaftliches Unternehmen tätig. Hierzu ist es unerheblich, dass die App des DWD kostenfrei angeboten wird, denn mit dem Angebot dieser App fördert der DWD sein eigenes Unternehmen, steigert seine Bekanntheit und sein Ansehen auf dem Markt der Wetterdienstleister und damit seine Marktmacht.
Der DWD muss nach Ansicht der Bonner Richter für seine Leistungen eine Vergütung verlangen. Maßgeblich hierbei sei, dass die App nicht nur über amtliche Warnungen, sondern umfassend über das Wetter informiere. Vielleicht ladet ihr euch die App also besser noch schnell…