Apple geht gegen Regulierer vor
Pflicht zum In-App-Kauf: Apple wehrt sich in Russland mit Gegenklage
Apple hat rechtliche Schritte gegen den staatlichen Antimonopoldienst der Russischen Föderation (FAS) eingeleitet und reagiert damit auf eine Warnung, die dieser dem iPhone-Konzern gegenüber formuliert hatte.
Im Kern geht es bei der Auseinandersetzung in Russland um das selbe Thema wie bereits in zahlreichen anderen Märkten, in denen sich Apple mit laufenden Untersuchungen lokaler Wettbewerbshüter konfrontiert sieht: Darf Apple von den im App Store aktiven Entwicklern die verpflichtende Nutzung des hauseigenen Bezahldienstes verlangen?
Darf Apple zum In-App-Kauf verpflichten?
Eine wichtige Frage, da Apple hier eine Umsatzbeteiligung von standardmäßig 30 Prozent einfordert, die vielen Entwicklern und Marktwächtern als unbegründet und deutlich zu hoch erscheint.
In Russland hatte der FAS im Oktober die Ansicht vertreten, dass Apple den im App Store aktiven Entwickler zugestehen müsse, auf alternative Bezahlmöglichkeiten hinweisen zu dürfen. Eine Forderung, die mit einer Warnung versehen war. Würde sich Cupertino nicht entsprechend verhalten, könne man Strafzahlungen verlangen, deren Höhe auf Basis des in Russland generierten Umsatzes kalkuliert werden würden.
Nach Informationen des russischen Nachrichtensenders RT hat Apple die Forderung damals ohne Reaktion verstreichen lassen und jetzt seinerseits rechtliche Schritte gegen die staatliche Behörde eingeleitet.
Von vielen Seiten unter Druck
In Russland steht Apple seit einigen Monaten von mehreren Seiten unter Beschuss. Zuletzt war das Unternehmen dazu verdonnert worden, lokale Apps russischer Entwickler bei der Ersteinrichtung des iPhones zur Installation anbieten zu müssen. Eine Vorgabe, die mit den jüngsten Versionen des iPhone-Betriebssystems iOS inzwischen umgesetzt wurde.
Zudem ist Apple kürzlich dazu aufgefordert worden, sich offiziell in Russland niederzulassen – ifun.de berichtete.