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Massive Kritik gegen Innenminister-Vorschlag zur Handy-Sperrung

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Unter der Überschrift „In großer Sorge“ äußert sich der Rechtsanwalt Udo Vetter kritisch und bedacht gegen den Vorschlag der Innenminister-Konferenz, ein bundeseinheitliches IMEI-Register aufzubauen, mit dessen Hilfe sich beliebige Mobiltelefone im Fall von Diebstahl und Verlust sperren lassen sollen.

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Bild: Shutterstock

Vetter wittert in dem herzensguten Anliegen der Innenminister einen vorgeschobenen Grund. Letztlich, so der Anwalt, scheint es für die direkte Verknüpfung von Kundendaten und IMEI-Nummern bei einer staatlichen Sperrstelle nicht nur um den Schutz von Raub-Opfern zu gehen:

Nach meinem Empfinden geht es hier um was anderes. Nämlich um den Aufbau eines Datenbestandes, der jedes Mobiltelefon zu jeder Zeit sekundenschnell persönlich zuordnungsfähig, auffindbar, steuerbar und (ja, auch) sperrbar macht. Das ist in dieser Form heute noch nicht möglich, wäre aber wie so manches andere ein feuchter Traum vieler Ermittler.

ifun.de berichtete Ende Mai über den Vorstoß des Bremer Innensenators Ulrich Mäurer, eine bundesweite Datenbank gegen Handy-Diebstähle aufbauen zu wollen.

Die Beschlussvorlage für die 199. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder lässt sich inzwischen in diesem PDF (Tagesordnungspunkt 34) einsehen und wird im Anschluss zitiert:

  • 1. Die Innenministerkonferenz stellt die erhebliche Bedeutung von Raub-, Diebstahls- und Betrugstaten im Zusammenhang mit dem Erlangen von hochwertigen Handys/Smartphones und so genannten Tablet-Computern fest.
  • 2. Sie hält es für erforderlich, diese Straftaten und die damit verbundenen erheblichen Folgen für die Opfer deutlich zu reduzieren. Ein Ansatz hierzu besteht in der Unbrauchbarmachung oder der erheblichen Erschwerung der Nachnutzung des Beutegutes.
  • 3. Sie beauftragt den AK II mit der Prüfung, welche Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von Handys/Smartphones/Tablet-Computern – etwa durch die Sperrung der IMEI-Nummern abhanden gekommener Geräte – bestehen und welche technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen erforderlich wären, um dieses Ziel zu erreichen.
  • 4. Sie bittet ihren Vorsitzenden, die Telekommunikationsdienstleister einzuladen, sich an einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zu beteiligen.
  • 5. Sie beauftragt den AK II, ihr zur Herbstsitzung 2014 zu berichten.
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16. Jun 2014 um 10:03 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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