Hessens Verbraucherschutzministerin fordert Option zur App-Rückgabe
Thorsten Neels vom hessischen Ministerium für Verbraucherschutz zitiert seine Chefin, die Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich, in einer jetzt ausgegebenen Pressemitteilung, die nur wenige Tage vor der in Bad Nauheim stattfindenden Verbraucherschutzminister-Konferenz ausgegeben wurde.
Puttrich spricht sich darin für ein Rücksenderecht für alle digitalen Güter aus. Die derzeitige Regelung, bei der das Widerrufsrecht bereits während des Kaufs digitaler Güter (wie beispielsweise einer App) erlöschen würde, sei nicht mehr zeitgemäß.
Ein Rücksenderecht gibt es für jedes Kleidungsstück, eine App muss ich aber behalten, sobald ich sie heruntergeladen habe. Ob sie mir gefällt oder nicht. Beim Download von Apps sind ein Widerruf des Vertrages und eine Rückgabe bisher oft nicht möglich. Das ist dem Verbraucher meist nicht bewusst. Der Verbraucher muss aber die Chance haben, sich zu entscheiden, ob ihm ein Produkt gefällt oder nicht
Ihre Forderung an die Bundesregierung, sich bei der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in nationales Recht für einen Ausgleich für das beim Kauf digitaler Güter mit Beginn des Downloads erlöschende Widerrufsrecht einzusetzen, geht leider mit einem nur wenig praktikablen Vorschlag einher:
So denkt Puttrich laut darüber nach, Anbieter wie Apple dazu zu verpflichten, Demo-Versionen ihrer digitalen Downloads (Apps, Musik etc.) anbieten zu müssen. Momentan geht Apple mit reklamierten App-Downloads sehr kulant um und erstattet den Kaufpreis bei einer begründeten Beschwerde eigentlich immer zurück.