"hat keine Auswirkung"
EuGH-Urteil zu Drossel-Tarifen: So reagieren Telekom und Vodafone
Im Anschluss an das gestrige EuGH-Urteil zur Unvereinbarkeit spezifischer Smartphone-Tarife mit dem in Europa geltenden Grundsatz der Netzneutralität haben wir bei den beiden deutschen Mobilfunkanbietern angeklopft, deren Angebot von der Auslegung des Gerichtshof der Europäischen Union betroffen sein könnten.
Zubuch-Option StreamOn: Bei Telekom-Kunden nachgefragt
Zur Erinnerung: Im Verfahren hatten die Richter dem ungarischen Anbieter Telenor untersagt Tarife anzubieten, die sowohl über limitierte Datenvolumen mit einsetzender Geschwindigkeitsdrossel als auch über sogenannte Zero-Rating-Ausnahmen verfügen, bei denen die Online-Angebote ausgewählter Partner von der einsetzenden Drossel ausgeschlossen sind.
Deutsche Anwender dürften hier umgehend an die StreamOn-Zubuchoption der Deutschen Telekom denken, als auch an das Pass-Angebot des Düsseldorfer Mobilfunkanbieters Vodafone. Beide Offerten behandeln den durch ausgewählte Partner verursachten Online-Datenverkehr anders als die restlichen Netzwerkzugriffe und könnten durch das wegweisende Urteil nun auch rechtlich wackeligen Fundamenten stehen.
Dies sehen die Netzbetreiber selbst natürlich ganz anders und äußern sich gegenüber ifun.de zuversichtlich und geben an, die Urteilsverkündung gänzlich unbeeindruckt mitverfolgt zu haben.
Vodafone: „hat keine Auswirkung“
Bei Vodafone macht man auf den Umstand aufmerksam, dass Telenors Compliance-Team beim Tarif-Aufbau eine Kleinigkeit übersehen hat, deren Berücksichtigung die von Vodafone angebotenen Pässe rechtssicher machen soll. So erklärt ein Sprecher gegenüber ifun.de:
Das Urteil des EuGH hat auf die Vodafone Pass-Tarife keine Auswirkung. Die Richter monieren im Fall des ungarischen Betreibers, dass dieser nach Aufbrauchen des Tarif-Datenvolumens den Datenverkehr der vom Kunden gewählten Option ungedrosselt weiterlaufen ließ. Sprich: Der Kunde konnte zum Beispiel mit voller Geschwindigkeit weiter streamen, obwohl er kein Datenvolumen mehr auf seiner Karte hatte.
Vodafone hat seine Tarife seinerzeit sorgfältig gemäß den EU Netzneutralitätsrichtlinien konzipiert. Aus diesem Grunde reduzieren wir bei Aufbrauchen des Tarif-Datenvolumens auch die Surfgeschwindigkeit der zusätzlich gewählten Pass Option (Musik, Video, Chat, Social, Gaming). Insofern sind die Vodafone Pass-Tarife von der EuGH Entscheidung nicht betroffen.
Telekom: „betrifft uns nicht“
Die Telekom reagiert etwas knapper, bläst jedoch ins gleiche Horn. Dadurch, dass man beim Einsetzen der Drossel auch den Zugriff auf die Partner unmöglich machen würde, bräuchte man sich nicht vor regulierenden Eingriffen zu fürchten. Ein Sprecher konstatier:
Das Urteil des EuGH betrifft das Angebot StreamOn der Telekom nicht. Wir halten uns an geltendes EU-Recht. Im Fall einer Reduzierung der Bandbreite nach Verbrauch des inkludierten Datenvolumens werden alle Dienste gleich behandelt. Das gilt auch für die in StreamOn enthaltenen Partnerdienste.
Eine nachvollziehbare Argumentations-Strategie, die allerdings nicht berücksichtigt, dass sich die Richter des EuGH auch an der mittelbaren Beeinflussung des Nutzerverhaltens durch die Zero-Rating-Angebote störten. Hier dürften noch einige spannende Auseinandersetzungen auf uns zukommen.