Datenautomatik undurchschaubar: Zweite Schlappe für die Telefonica
Keine vierzehn Tage nachdem das Landgericht Potsdam das Mobilfunkunternehmen Telefonica ob der Drosselung von eigentlich „unbegrenztem Datenvolumen“ rügte, hat die o2-Mutter erneut mit einer Schlappe vor Gericht zu kämpfen.
Diesmal kreidete das Landgericht München der o2-Mutter die sogenannte „Datenautomatik“ an – einen Tarif-Automatismus, der das Inklusivvolumen bei Nutzern, die ihr Datenguthaben ausgeschöpft haben, automatisch erweitert.
Das von E-Plus bekannte Konzept, berechnet 2€ pro zusätzlichen 100MB, die drei Mal pro Monat abgerufen werden konnten. Auf ifun.de berichteten wir im Januar letzten Jahres über die Einführung der Datenautomatik und zitierten aus den Tarifkonditionen des Netzanbieters:
Sollte das im Tarif inkludierte Datenvolumen einmal nicht ausreichen, können Kunden dank der integrierten Datenautomatik dennoch unbeschwert und bei immer gleichbleibender Geschwindigkeit surfen. Verbraucht ein Nutzer mehr als das im Tarif vorgesehene Inklusiv-Volumen, erhält er zusätzliche 100 MB für 2 Euro. Das ist im laufenden Monat noch zwei weitere Male möglich.
Ein Unding, wie das Landgericht München in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil (AZ 12 O 13022/15) nun feststellte und damit der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) folgt. Nach Angaben des Gerichtes ist für den durchschnittlichen Verbraucher nicht ausreichend klar was es mit der „Datenautomatik“ auf sich hat.
Der Mobilfunkanbieter hat bereits angekündigt das Verfahren in die nächste Instanz zum Oberlandesgericht München zu tragen und reagiert gegenüber Angela Gruber vom SPIEGEL trotzig:
„Das Unternehmen ist von der Zulässigkeit der Datenautomatik in der aktuellen Form überzeugt. Telefónica Deutschland hält das Urteil nach einer ersten Prüfung der Urteilsbegründung für falsch“.