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Gericht entscheidet gegen E-Plus: „Unbegrenztes Datenvolumen“ darf nicht gedrosselt werden

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Das Landgericht Potsdam hat nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen E-Plus zugunsten der Verbraucherschützer entschieden: Bietet ein Mobilfunkunternehmen einen Internet-Tarif mit „unbegrenztem“ Datenvolumen an, darf es in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Geschwindigkeit der Datenübertragung nach Überschreiten eines Limits nicht drastisch einschränken.

500

Bilder: Telefonica / E-Plus

Stein des Anstoßes war der E-Plus-Tarif „Allnet Flat Base all-in“. Der Provider hatte hier eine Internetnutzung mit unbegrenztem Datenvolumen versprochen, dies aber an die bekannten Volumenbegrenzungen gekoppelt: Ab einem Datenverbrauch von 500 MB im Monat wurde die Geschwindigkeit drastisch gedrosselt. Heiko Hünkel, der Rechtsreferent des vzbv dazu:

Für viele Kunden ist die Datengeschwindigkeit ausschlaggebend, um zum Beispiel Nachrichten- und Musikstreamingdienste zu nutzen oder über soziale Netzwerke zu kommunizieren. Das Internet kann bei diesem Schneckentempo praktisch nicht mehr genutzt werden.

Das Landgericht Potsdam bestätigte die Einschätzung, dass dies Leistungsbeschränkung von 21,6 Megabit auf 56 Kilobit pro Sekunde, 500 mal langsamer als zuvor, den Kunden unangemessen benachteiligt und damit unwirksam sei. Die Formulierung „Datenvolumen unbegrenzt“ erwecke den Eindruck, dass der Tarif tatsächlich keine Begrenzung der Internetnutzung enthalte. Die Drosselung komme dagegen einer Reduzierung der Leistung auf null gleich, heute sei es selbstverständlich, dass bei auch bei mobiler Internetnutzung größere Datenmengen übertragen werden.

Das Urteil des LG Potsdam ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Eine Kopie kann hier als PDF geladen werden.

E-Plus agiert gemeinsam mit O2 unter dem Dach der Telefonica Deutschland. Erst diese Woche hat der Konzern mitgeteilt, dass die Tarife von E-Plus künftig unter der Marke O2 angeboten werden sollen.

UPDATE

E-PLUS weist darauf hin, dass die umstrittene Formulierung schon länger nicht mehr verwendet wird. Ein Unternehmenssprecher dazu gegenüber ifun.de:

Beanstandet wurde die Darstellung einer „Allnet Flat BASE all in“ in Kombination mit der Angabe „Datenvolumen unbegrenzt, davon monatliches Highspeed-Volumen (max. 21 Mbit/s) 500 MB (danach GPRS-Speed mit 56 Kbit/s)“. Das stammt ursprünglich aus dem August 2013 und war – unabhängig von diesem Verfahren – schon seit Längerem bei den Tarifen von BASE nicht mehr zu finden.

Unabhängig davon dürften Urteile wie dieses unserer Meinung nach allerdings dazu beitragen, dass Mobilfunkanbieter ihre Angebote künftig ehrlicher und kundenfreundlicher kommunizieren.

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05. Feb 2016 um 17:29 Uhr von chris Fehler gefunden?


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