Kneipenbesuch ohne Adress-Übergabe
Corona-Warn-App: Zweites Bundesland macht Check-In datensparsam
Während die Politik bereits dabei ist, Überlegungen zu einem offiziellen Ende der „epidemischen Lage“ abzustellen und der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung laut über einen sogenannten „Freedom-Day“ nach britischem Vorbild nachdenkt, hat das zweite Bundesland die bürokratischen Voraussetzungen getroffen, um einen datensparsamem Check-In über die Corona-Warn-App zu ermöglichen.
In Sachsen bereits seit Mai
Sachsen hatte diese bereits im Mai in der eigenen Corona-Schutz-Verordnung festgeschrieben und so die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Kneipen- und Restaurant-Besucher nicht mehr zum Einsatz der Luca-App oder zum Ausfüllen von Adress-Zetteln gedrängt werden müssen, sondern auf einen pseudonymisierten Check-In über die Corona-Warn-App ausweichen können.
Nach Sachsen hat nun auch Baden-Württemberg entsprechende Regelungen formuliert, die Gastronomie-Besuchern die Offenlegung der persönlichen Adressdaten ersparen. Die neuen Regelungen (PDF-Download), die am 13. Oktober gefasst und am 15. Oktober in Kraft getreten sind, streichen die Vorgabe, dass Veranstalter personenbezogene Daten ihrer Gäste zur Weitergabe an die Gesundheitsämter erfassen müssen.
Baden-Württemberg macht den Weg frei
Damit ist der Weg für den datensparsamem Check-In über die Corona-Warn-App frei, den Gastwirte fortan sowohl separat als auch zusätzlich zur Luca-Applikation anbieten können, von deren Einsatz Datenschützer und IT-Experten ohnehin schon länger eindringlich abraten.
Entsprechende Anpassungen der in den Bundesländern geltenden Corona-Schutz-Verordnungen war eine der Kernforderungen der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, die am 29. April 2021 abgehalten worden war. Die Teilnehmer damals forderten die Corona-Warn-App verstärkt zum Check-In einzusetzen – ifun.de berichtete.