Kritik auch an Luca-App
Kontaktnachverfolgung: Datenschutz-Konferenz bewertet App-Lösungen
Über das lange Oster-Wochenende fast ein wenig untergegangen, hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) eine Stellungnahme zum Einsatz sogenannter Kontaktnachverfolgungs-Apps ausgegeben.
Prof. Ulrich Kelber (rechts): Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
Diese lässt sich in dem dreiseitigen Papier „Kontaktnachverfolgung in Zeiten der Corona-Pandemie – Praxistaugliche Lösungen mit einem hohen Schutz personenbezogener Daten verbinden“ jetzt nachlesen (PDF-Download).
In ihrer Stellungnahme betont die DKS die grundsätzliche Notwendigkeit, Kontaktverfolgung mit Hilfe von Apps im Einklang mit datenschutzrechtlichen Vorgaben zu entwickeln und fordern den Gesetzgeber dazu auf, hier für eine gesetzliche Regelung zu sorgen, die Vorgaben für eine bundesweit einheitliche, digitale Kontaktnachverfolgung nachen könnte.
Kritik auch an Luca-App
Nach Angaben der DKS befindet sich die Luca-App zur Kontaktnachverfolgung grundsätzlich auf dem richtigen Weg, hat jedoch mit mehreren Unzulänglichkeiten zu kämpfen, die noch besser gelöst werden könnten.
So speichert die die Luca-App die von ihr gesammelten Daten an einer zentralen Stelle, bei der dann eine „große Zahl von Informationen über die Anwesenheit von Bürgerinnen und Bürgern in Einrichtungen verschiedenster Art und über ihre Teilnahme an Veranstaltungen unterschiedlichster Natur vorgehalten“ werden – der DKS würde eine dezentrale Speicherung der Daten besser gefallen.
Zwar würden die Luca-Macher die Datensätze verschlüsseln, die Schlüssel würden jedoch auch bei den Gesundheitsämtern liegen. Zudem sei es schwierig zu prüfen, ob die Entschlüsselung berechtigt erfolgt.
Video: Einzelhandel wartet sehnsüchtig auf die Luca-App
Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert
Um privaten Anbietern von Kontaktnachverfolgungs-Apps eine Orientierungshilfe in die Hand zu drücken, hat die DKS angekündigt eine allgemeine Übersicht der zu erfüllenden Anforderungen veröffentlichen zu wollen. Gleichzeitig wurde der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert:
Die DSK wird außerdem eine eigenständige Orientierungshilfe für alle Betreiber solcher Kontaktverfolgungssysteme mit allgemeinen Anforderungen für die digitale Kontaktnachverfolgung erarbeiten und kurzfristig veröffentlichen. Die DSK fordert die Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene auf, bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen zur digitalen Kontaktnachverfolgung zu schaffen. Dabei ist auch zu prüfen, inwieweit mit datensparsameren Verfahren das Ziel der Kontaktnachverfolgung im Rahmen der aktuellen Pandemiebekämpfung erreicht werden kann.