App kommt von der Bundesdruckerei
Bundeskabinett: Smartphone wird als Personalausweis dienen
Während die Medienaufmerksamkeit auf den aktuellen Corona-Beschlüssen von Bund und Ländern liegt, erinnert die Bundesregierung an einen Beschluss der Bundeskabinetts, der den Nachweis der persönlichen Identität mit dem Smartphone ermöglichen wird.
Die geplante Gesetzesänderung soll dazu führen, dass Bürger ihre Plastikkarte, etwa beim Gang zum Amt, zu Hause liegen lassen können und dennoch die Möglichkeit haben sich rechtsverbindlich auszuweisen. Aktuell ist vorgesehen, dass der Personalausweis auf dem iPhone vollkommen ausreichen soll, um das neue Fahrzeug zuzulassen, nach dem Umzug eine neue Anschrift anzumelden oder auch um ein Bankkonto zu eröffnen.
Die Bundesregierung kommt damit ihrer Verpflichtung aus dem Onlinezugangsgesetz nach. Es verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 für Bürger und Wirtschaft auch digital verfügbar zu machen. Die Identifizierung von antragstellenden Personen ist dabei ein wichtiges Element.
Dabei ist die Idee des Smartphone als Personalausweis nicht mit den schon jetzt verfügbaren eID-Funktionen des Deutschen Personalausweises zu verwechseln. Schon jetzt bietet der Perso einen elektronischen Identitätsnachweis, die Gesetzesänderung soll jedoch dafür Sorge tragen, dass sich der Personalausweis als virtuelles Abbild direkt auf dem iPhone mitführen lässt.
App kommt von der Bundesdruckerei
Am Zeitplan hat sich erst mal nichts geändert. Geplant ist, zum 1. Juni 2021 einen neuen App Store Download anzubieten, mit dessen Hilfe sich der Personalausweis auf das iPhone übertragen und dort speichern lässt. Die Anwendung, die von der Bundesdruckerei bereitgestellt werden soll, soll noch im laufenden Monat ihre Betaphase beginnen. Der Testbetrieb erster E-Government-Anwendungen ist dann für das erste Quartal 2021 vorgesehen.
Erst Ende Dezember hatte die Bundesdruckerei bestätigt, dass man aktuelle Smartphone-Betriebssysteme als ausreichend sicher bewertet, um die auf diesen den Deutschen Personalausweis zu hinterlegen. Das Projekt „OPTIMOS 2.0“ stellte fest: Die Endgeräte seien grundsätzlich für die Identitätsfeststellung im hoheitlichen Bereich geeignet.