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Vorinstanz abschließend bestätigt

Bundesgerichtshof: WarnWetter-App darf nicht kostenlos angeboten werden

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74 Kommentare 74

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im langwierigen Verfahren um die WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes heute sein abschließendes Urteil gesprochen.

Warnwetter App

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) darf eine App mit zahlreichen über Wetterwarnungen hinausgehenden Informationen zum Wetter nicht kostenlos und werbefrei anbieten.

Der Bundesgerichtshof bestätigt damit die Auffassung des privaten Onine-Portals WetterOnline, das gegen das Angebot geklagt hatte.

Das Gericht führt in seiner Begründung zum heutigen Urteil (I ZR 126/18) aus, dass man das Berufungsurteil aufgehoben und das landgerichtliche Urteil wiederhergestellt hat.

Seit Juni 2015 bietet der DWD seine „WarnWetter-App“ für mobile Endgeräte an. Mit dieser App können nicht nur Wetterwarnungen, sondern auch zahlreiche allgemeine Informationen zum Wetter einschließlich detaillierter Wetterberichte abgerufen werden. Diese App war – in der dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Version – für alle Inhalte unentgeltlich und werbefrei. […]

Der DWD hat mit seinem für die Nutzer kostenlosen und nicht durch Werbung finanzierten Angebot einer WarnWetter-App zwar nicht erwerbswirtschaftlich, sondern allein zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben gehandelt. Er hat dabei aber die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage des § 4 Abs. 6 DWDG überschritten, weil sich die Inhalte der unentgeltlichen WarnWetter-App nicht auf Wetterwarnungen beschränkten, sondern darüber hinaus zahlreiche allgemeine Wetterinformationen enthielten. Deshalb ist das Angebot der WarnWetter-App als geschäftliche Handlung anzusehen und an den Regeln des Wettbewerbsrechts zu messen.

Bei den Bestimmungen in § 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 2a DWD, welche Leistungen der DWD nur gegen Vergütung und welche er entgeltfrei erbringen darf, handelt es sich um Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG, deren Verletzung wettbewerbswidrig ist. Aus diesen Regelungen ergibt sich, dass der DWD seine Dienstleistungen im Grundsatz nur unter Marktbedingungen erbringen darf und wie jeder andere Anbieter einer Anwendungssoftware für meteorologische Dienstleistungen hierfür entweder unmittelbar eine Vergütung verlangen muss oder – wenn die Anwendungssoftware kostenlos abgegeben wird – diese Leistungen mittelbar etwa durch Werbeeinnahmen finanzieren muss. Diese Regelungen haben den Zweck, die Betätigung des DWD auf dem Markt der meteorologischen Dienstleistungen zum Schutz privatwirtschaftlicher Mitbewerber zu begrenzen.

Vorinstanzen:

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12. Mrz 2020 um 12:59 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Willkommen im Land des Kapitalismus. Nicht umsonst werden wegen Corona auch eher Wirtschaftsrettungsschirme geschnürt als Bürger geschützt.

    • Dr.Koothrappali
    • Das Lustige ist wenn man bei WetterOnline in die Quellenanzeige schaut, da ist der DWD aufgeführt.

      • Genau darum geht es ja… Wetter Online muss die Wetterdaten als gewerbsmäßiges Unternehmen beim DWD einkaufen. Die Kosten u.a dafür holen die sich beim zahlenden Kunden zurück.

        Und genau darum weinen die, weil der DWD die Daten an den Enduser quasi kostenlos abgegeben hat…

        Wer kauft also noch ein Abo bei Wetter Online, wenn er die Daten auch bei WarnWetter für lau bekommt…

      • Danke, Matt, genau das ist der Punkt!
        Alle andere Kritik ist hier nur polemisch.

      • Ich kann nur hoffen dass jeder Wetter Online löscht, damit die das auch finanziell merken!

      • @Matt: ganz so einfach ist es nicht:

        die Anbieter der anderen Apps müssen in der Tat die Daten zukaufen. Dafür gibt es in Deutschland im Wesentlichen 2 Anbieter: den DWD und die MeteoGroup (die frühere Firma MeteoMedia von Jörg Kachelmann).

        Allerdings sind das die Rohdaten, die die jeweiligen Wetterdienste wie WetterOnline, aber auch alle anderen, dann durch eigenen Wettermodelle durchlaufen. Letztere sind quasi das Betriebsgeheimnis der jeweiligen Anbieter.

        Und so kommt es auch, dass bei gleichen Rohdaten durchaus unterschiedliche Prognosen entstehen.

        Was ich sagen will, ist, dass die Rohdaten nur ein Teil der Gestehungskosten sind. Die Beschäftigung eigener Meteorologen, die die Modelle zur Verrechnung dieser Daten erstellen, und die Server, um diese Modelle dann zu rechnen, sind ein weiterer Teil. Und dabei sind die Anbieter halt unterschiedlich gut. Theoretisch könnte es sogar sein, dass ein Anbieter mit den DWD-Daten bessere Prognosen erstellt als der DWD selbst.

        Ich schreibe das, Matt, weil der abonnierende und zahlende Benutzer von z.B. WetterOnline eben NICHT die genau gleichen Daten bekommt, die er bei WarnWetter für lau kriegt, sondern eben anders aufbereitet.

      • Super erklärt, danke!

    • Die Bürger müssen sich übrigens auch selbst ein bisschen mitmachen und Empfehlungen folgen anstatt „Panikmache“ und „ich lass mich doch nicht in meiner Freizeit einschränken“ herumbrüllen oder von der relativ hohen Informationsflut genervt sein. Etwas anderes als Abstand halten kann man bei einer Infektionskrankheit halt nicht machen.

      • Das ist aber jetzt voll am Thema vorbei, oder?

        Wolltest du das nicht eigentlich ins Corona-Forum posten???

      • @ Matt: Ist halt auf das Ausgangsposting geantwortet, welches auch schon am Thema vorbei ging. Die da oben sind eben immer schuld …

  • Wie im Kindergarten… wird der DWD nicht sowieso von Steuergeldern mitfinanziert? Also ist es ja eh nicht Kostenlos…

  • So verdammt lächerlich.
    Da schafft es eine mit steuern finanzierte Behörde tatsächlich mal die Steuergelder sinnvoll zu investieren und den Bürgern einen großen Mehrwert zu bieten und dann legt man ihr Steine in den Weg.
    Wetter Online ist durch für mich. Die App taugt sowieso nichts.

  • Armes Deutschland – wo soll das noch hinführen…?!?!

  • So, erstmal Wetter online vom Handy gelöscht. Solche Urteile kann man echt nicht verstehen. Dann her mit den Abokosten.
    Da kann man nur hoffen, dass der Schuß für Wetter online nach hinten losgeht.

    • … dann werdet ihr euch sicherlich auch freuen, wenn Apples Betriebsysteme wieder gegen Geld verkauft werden. Am besten auch als Abo- denke so 49,99€ im Jahr sind schon mehr als angebracht.

      Wird Zeit, dass die Mediatheken der öffentlich- rechtlichen auch ans Abo-Modell kommen (ist ja ein ähnlicher Sachverhalt…).

      Ich kann’s manchmal echt nicht glauben..

      • … passt ja auch: die Abos für die Öffentlich-rechlichen sind gerade angehoben worden (18,36€/Monat).

        Bitte jetzt hier schönreden … :-))

      • Nein wurden sie nicht! Es wurde sich lediglich auf einen Beschluss zum Entwurf geeinigt. Dieser muss erst noch unterschrieben werden und alle Länderparlamente müssen es ebenfalls durchwinken. Das sieht bei Sachsen-Anhalt im Moment aber nicht danach aus.

  • Da kann ich SchirA nur zustimmen. Was für ein Unsinn und Bevormundung. Gerade im Kapitalistischen System und in der Marktwirtschaft sind es doch Privatinitiative, Innovation und die Unternehmerische Entscheidung die prägenden Merkmale? Und wenn ich mein Produkt verschenke, dann ist das meine Entscheidung. Was ist denn mit der ganzen Freeware? So wie in dem Urteil können nur Juristen reden und denken.

    • Es geht darum das Wetter Online für die Wetterdaten an den Deutschen Wetterdienst Gebühren bezahlen muss und das refinanzieren muss.
      WarnWetter hingegen bekommt diese Daten kostenlos und kann dadurch die App kostenlos ausgeben.

  • Was hat jetzt Wetter Online davon? Ich habe weder die App noch nütze ich das Onlineportal und würde es jetzt schon erst Recht nicht tun.
    Anstatt unsern Xaver über die sozialen Netzwerke mit Shitstorm zu überhäufen, sollte man lieber Wetteronline für dieses Verhalten die rote Karte zeigen.

  • Eine völlig richtige Entscheidung. Der Staat darf nicht aus Steuergeldern oder Abgaben eigene Unternehmen subventionieren und dadurch den Wettbewerb verzerren. Sonst zahlen am Ende alle mit für Leistungen, die der Staat anbieten will, aber die Bürger immer weniger in Anspruch nehmen wollen (siehe Rundfunkbeitrag für Leute, die weder TV noch Radio besitzen). Die Steuerung über den Markt in der sozialen Marktwirtschaft ist der effizienteste und sinnvollste Weg.

  • Schon zu Beginn bezahlt. Is ja eh nur ein Obolus.

    Und Thema erledigt

  • Habe Regenradar von WetterOnline SOFORT gelöscht.
    Kam QUALITÄTsmäßig sowieso nicht an WarnWetter vom DWD ran.

  • Ich bezahle den geringen Betrag sehr gerne. App. ist großartig.

    Und: Urteil ist gut nachvollziehbar.

    Übrigens: für eine bestimmte Information schaue ich immer in die andere App, Werbung stört mich nicht.

  • Herrlich! Wie hier und auch (mittlerweile) in anderen Themenbereichen des täglichen Lebens , können die meisten diese Entscheidung nicht nachvollziehen und sehen diese kritisch, aber was zählt der gesunde Menschenverstand, wenn „Experten“ einem das Leben erklären…

    • Du bist ja mutig. Deine Betreuerin ist bestimmt stolz. Ich glaube einige hier sind schon komplett knusper in der Knispel. Wie kann man sich so vergessen, nur weil jetzt jeder der die DWD-App weiter nutzen möchte einmalig ca. 2€ für die App bezahlen soll? Wir haben größere Probleme und nicht erst seit Corona.

  • Ist doch doof ! Wenn die von „WetterOnline“ besser wären, als der DWD, dann bräuchten die auch nicht zu klagen ! Das ist doch Marktwirtschaft ! Die sollen sich einfach anstrengen und eine richtig geile App auf den Markt schmeißen, die den DWD wegfegt. Aber da die dazu nicht in der Lage sind, erst mal klagen – was soll’s ich bin ja Rechtsschutz versichert und / oder die Rechtsabteilung muß beschäftigt werden !
    Ich würde mir eins lachen, wenn die DWD App jetzt zum Minimalpreis kommt und trotzdem noch besser ist ! Ich für meinen Teil werde „WetterOnline“ jetzt löschen ! Eine App von solchen Luschen lade ich nicht !

    • Der Vergleich hinkt doch ein wenig, denn mit Marktwirtschaft hat das wirklich nichts zutun. WetterOnline muss ja schon etwas kosteneffizient (zum Beispiel bei der Entwicklung der App, Unterhaltung, Vermarktung etc.) arbeiten und letztendlich auch einen entsprechenden Preis dafür verlangen, da die Lichter sonst irgendwann ausgehen.
      Inwiefern muss der DWD das? Warum soll der Staat mit Steuergeldern in einem Bereich aktiv werden, den auch die Privatwirtschaft sicherlich wesentlich effizienter bearbeiten kann?
      Im Übrigen lautet das Stichwort Beihilferecht.

      • Das Modell von Wetter Online ist doch parasitär.

        Man nimmt die kostenlosen Daten vom DWD, bereitet sie nicht so gut in einer App auf und versucht auf juristischen Wege die DWD app zu behindern.

        Armselig

      • Das mag ja sein, steht doch aber auf einem anderen Blatt. Die Frage hier ist doch, ob es in Ordnung ist, dass der Staat seine Behörde einfach beliebig finanziell ausstattet und ohne Regeln in den Markt eindringen darf – ohne Wettbewerb. Und da ist es doch eigentlich ganz logisch, dass das so nicht geht.
        Im Kleinen spiegelt sich hier das Problem wieder, was es in anderen Bereichen im Großen gibt.

  • Kann hier keiner von den WetterOnline-ist-Pöhse-Meckerern über den Tellerrand gucken? Wenn ihr von den Einkünften einer App leben müsstet, würdet ihr euch auch über eine kostenlose Konkurrenz ärgern, die euch staatlich finanziert das Wasser abgräbt – und lustigerweise für die an euch zur Verfügung gestellten Daten aber auch noch Geld von euch verlangt!

    Die Klage und das Urteil waren deshalb absolut legitim. Einfach mal den Blickwinkel etwas ändern und nicht nur „kostenlos ist geil“!

      • Du meinst mit dem ganzen Schulgeld, das du zahlen musstest? Oder dem Geld das du bekommst, falls du, verschuldet oder unverschuldet, arbeitslos bist oder wirst? Oder meinst du das Gesundheitssystem? Oder die im internationalen Vergleich ziemlich guten und kostenlosen Straßen? Du hast recht, das ist alles mieseste Abzocke. Ich wünschte hier wäre auch alles so marktliberal wie in den USA, da ist alles aufgezählte viel, viel, viel besser.

      • @Ivon: absolut nichts verstanden! Wie die meisten hier…

        Vlt. beschwert sich mal jemand, dessen Arbeitsplatz von staatlicher Seite aus wegrationalisiert wurde.

    • Wetter Online greifen doch selbst die Daten gratis vom DWD ab.

      • Tun sie das? Ich habe bei DWD eine Preisliste für kommerzielle Anwendungen gefunden – ob die evtl. auch für WetterOnline gilt?

  • … da hat sich offenbar einmal mehr ein Jurist durch das A….och eines Lobbyisten ans Tageslicht gequetscht …

  • DWD geladen einmalig bezahlt und gut ist, nutz das jetzt schon 1 Jahr… die 1,99€ muss man schon länger einmalig Zahlen. Warum auch nicht wenn es gut ist. Stimmt ja fast ganz genau das Wetter. Bei Wetteronline war es immer daneben und dafür gebe ich kein Geld aus Wer nicht Zahlt muss es ja nicht nutzen. Steht jedem frei.

  • ohfgkkfehvgzllkh

    Für (ehrenamtliche) Einsatzkräfte ist die WarnWetter App auch umsonst. Wie (und ob) das geprüft wird steht auf einem anderen Blatt. Ich nutze sie jedenfalls gerne.

  • Ein Tiefschlag ins Gesicht eines jeden Verbrauchers! …

  • Es ist doch nur eine ‚Schutzgebühr‘ von 2€. Bezahlt die halt und echauffiert euch nicht so.

  • Immer wieder herzerfrischend, welcher juristischer Sachverstand sich so in Foren herumtreibt und meint es besser zu wissen, als mehrere Volljuristen am BGH. Natürlich kann das Gericht auch daneben liegen mit seiner Entscheidung, aber das sehe ich hier nicht. Habe auch die WarnApp und auch dafür bezahlt. Und der Verweis darauf, dass wir die mit Steuergeldern schließlich schon bezahlt haben, der hinkt. Es ist keine Pflichtaufgabe des Staates eine App in diesem Umfang oder überhaupt anzubieten. Und weil das so ist und der Staat hier unmittelbar in nicht notwendige Konkurrenz zur freien Wirtschaft tritt , muss eben in besonderem Maße darauf geachtet werden, dass die Bedingungen auch fair sind. Der BGH würde vielleicht anders urteilen, würde der DWD seine Daten kostenfrei anbieten, dass wiederum darf er nicht und dann muss er eben auch in einen fairen Wettbewerb zur Konkurrenz treten.

    Dennoch gilt natürlich auch, dass die „Konkurrenz“ bessere Produkte anbieten könnte…

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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