OLG Karlsruhe begräbt Beifahrer-Trick
Blitzer-Apps: Geldbuße auch bei Nutzung durch Mitfahrende
Seitdem der Bundesrat in seiner 1009. Sitzung am 08. Oktober 2021 der letzten Bußgeldnovelle zugestimmt hat, gilt in Deutschland erstmals eine klare Ansage was den Einsatz von Blitzerwarnern im Fahrzeug angeht.
Unklare Regelung in StVO
In § 23 Absatz 1c der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird seitdem konkret auf die Nutzung technischer Hilfsmittel eingegangen, die dafür bestimmt sind Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Geräte die dazu in der Lage sind dürfen im Fahrzeug nicht verwendet werden.
(1c) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.
Der neue Bußgeld-Katalog trat dann am 9. November in kraft führte nicht nur das App-Verbot ein, sondern erhöhte auch die Strafen für das Parken im Halteverbot, für Geschwindigkeitsübertretungen und für zugeparkte Radwege.
App-Nutzer setzten auf Beifahrer-Trick
Fans von Hardware-Blitzerwarnern wie Ooono und Saphe oder Blitzer-Apps wie Blitzer.de Pro setzten seit der Bußgeldnovelle auf eine Grauzone, die der Gesetzgeber beim Formulieren des Blitzer-App-Verbots offenbar übersehen hatten und drückten die Radar-Warner schlicht den Mitfahrenden Personen in die Hand – in der StVO war ja lediglich vom Fahrzeugführer die Rede.
Ein „Trick“, den das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt begraben hat. So hat der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe jetzt beschlossen, dass Autofahrer auch dann eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn andere Fahrzeuginsassen Blitzer-Apps benutzen.
Das Gericht begründet dies mit der Annahme, dass sich der Fahrer die Warnfunktion der App seiner Mitfahrer zunutze macht. Die Geldbuße von 100 Euro für den Fahrer sei damit gerechtfertigt. Rechtsmittel können gegen den Beschluss des Oberlandesgericht Karlsruhe nicht mehr eingelegt werden. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 2 ORbs 35 Ss 9/23 ist damit rechtskräftig.
Dieses beschreibt den konkreten Fall, der zuvor bereits am Amtsgericht Heidelberg verhandelt wurde, folgendermaßen:
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts fuhr der Mann am 31. Januar 2022 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch Heidelberg. Dabei war ihm bekannt, dass auf dem in der Mittelkonsole abgelegten Smartphone seiner Beifahrerin eine „Blitzer-App“ in Betrieb war. Auf diese Kenntnis des Fahrers schloss das Amtsgericht insbesondere aus dem Umstand, dass er das Mobiltelefon bewusst zur Seite schob, als er von Polizeibeamten wegen seines auffälligen Fahrverhaltens kontrolliert wurde. Das Amtsgericht Heidelberg verhängte deswegen eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen den Autofahrer.