So nachvollziehbar wie willkürlich
Apples Corona-Gnadenfrist läuft aus: Umsatzbeteiligung für Gruppenangebote
Trotz des anhaltenden Drucks auf Apple, sowohl die im App Store verlangte Umsatzbeteiligung in Höhe von 30 Prozent als auch die App-Store-Pflicht selbst grundsätzlich zu überdenken, pocht der Konzern weiter auf sein bisheriges Regelwerk und will dieses zum Jahreswechsel sogar noch verschärfen. Im neuen Jahr wird Apple die Corona-Gnadenfrist auslaufen lassen, von der bislang all jene iPhone- und iPad-Applikationen profitierten, die kostenpflichtige Online-Events, Workshops und Bildungsangebote für Gruppen bereitstellen.
So nachvollziehbar wie willkürlich
Zur Erinnerung: Während Applikationen die „echte“ Waren und Dienstleistungen anbieten, also etwa selbst bedruckte T-Shirts, Espresso-Bohnen im Abonnement oder einen Reinigungsdienst für die eigenen vier Wände, keine Umsatzbeteiligung an Apple abtreten müssen, gibt dies nicht für digitale Angebote und Dienstleistungen.
Wer also einen Video-Workshop zum Bedrucken von T-Shirts, einen Lehrgang über Espresso-Bohnen oder kostenpflichtige Wissensvermittlung in Sachen Gebäudereinigung anbietet, muss ein Drittel seiner Einnahmen an Apple abführen. Der Grund dafür ist so nachvollziehbar wie willkürlich: Die Regel gilt, weil Apple diese aufgestellt hat.
Durchsetzung bislang verschoben
Da die Durchsetzung der In-App-Pflicht im vergangenen Coronajahr, in dessen Verlauf viele Anbieter auf digitale Workshops umgestiegen sind, allerdings einen opportunistischen Beigeschmack gehabt hätte, hat Apple bislang auf die Pflicht zur Nutzung von In-App-Käufen und die damit einhergehende Umsatzbeteiligung bei Yoga-Stunden, Sprach- und Kochkursen verzichtet. Damit ist nun Schluss.
Wie Apple in einer kürzlich veröffentlichten Erinnerung an die Entwickler-Community unterstreicht, werden Apps, die Apple nicht an den Einnahmen beteiligen, die durch digitale Events generiert werden, nach dem neuen Jahr nicht mehr in den App Store gelassen. Weder als neue App, noch als Update.