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Noch unbestätigt

Apple überdenkt AGB: Garantierhalt trotz Drittanbieter-Reparatur

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Nach derzeit noch unbestätigten Angaben des Apple-Bloggers Joe Rossignol soll Cupertino seine strikten Richtlinien in Sachen Drittanbieter-Reparatur lockern und den Austausch defekter Displays durch Handywerkstätten zukünftig nicht mehr mit einem pauschalen Garantieverlust bestrafen.

Iphone 5s Reparatur Bluescreen

Apple soll die bevorstehende Änderung in einem internen Mitarbeiter-Memo angekündigt haben und unterstreicht: Garantieschäden, die nicht in Zusammenhang mit einem zuvor getauschten Geräte-Display stehen, sollen zukünftig akzeptiert und nicht wie bislang mit dem Verweist auf die unautorisierte Drittanbieter-Reparatur abgewiesen werden.

Gute Nachrichten für iPhone-Besitzer also. Während Apple zwischen 147 und 167 Euro für den Display-Tausch in den eigenen Werkstätten berechnet, lassen sich die Displays in kleineren Handywerkstätten bereits für unter 100 Euro tauschen.

Apple bleibt Wachsam

Dennoch müssen sich Kunden die ein gesprungenes Display bereits bei einem günstigeren Drittanbieter haben tauschen lassen, auf eine Sonderbehandlung einstellen. Das Unternehmen soll sowohl seine Store-Mitarbeiter als auch die von Apple autorisierten Service-Partner dazu angewiesen haben, Geräte mit bereits getauschten Displays gründlich zu prüfen um ebenfalls getauschte Komponenten oder falsche Bauteile im Geräte-Inneren zu erkennen.

When a customer with an iPhone that has a third-party display seeks a repair for a non-display issue, Apple Stores and Apple Authorized Service Providers have been advised to inspect the device for any fraud or tampering, and then swap out the device or replace the broken part based on Apple’s in-warranty pricing.

Um Apples Garantie in Anspruch zu nehmen, müssen seit dem Kauf des defekten iPhone-Modells weniger als 365 Tage vergangen sein.

Apple gegen Recht auf Reparatur

Ob Apple die neuen Richtlinien weltweit oder vorerst nur in den USA und Canada umsetzen wird – hier greift die Umstellung laut Rossignol zuerst – ist zum aktuellen Zeitpunkt unklar. Auch die Motivation Cupertinos darf hinterfragt werden. So soll sich Apple erst kürzlich gegen eine amerikanische Gesetzesnovelle ausgesprochen haben, die den Käufern elektronischer Produkte ein „Recht auf Reparatur“ einräumen wollte.

Wir halten euch auf dem Laufenden und melden uns, sobald sich Apple Deutschland zum Thema äußert.

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27. Feb 2017 um 09:17 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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