Ab 15. Juni 2017
Abschaffung der Roaming-Gebühren: EU-Parlament gibt grünes Licht
Die letzte Hürde ist genommen. In einer Abstimmung am Donnerstag haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments jetzt den Weg für das Ende der Roaming-Gebühren endgültig freigemacht. Zum 15. Juni 2017 sollen Verbraucher im EU-Ausland zu den gleichen Kosten wie zuhause anrufen, SMS verschicken oder Datenvolumen zum Surfen im Internet nutzen.
Von Seiten des EU-Parlaments, das weitere Hintergrundinformationen jetzt in diesem PDF-Merkblatt zur Verfügung stellt, heißt es:
Das Parlament hat mit dieser Abstimmung – über Roaming-Großhandelspreise – die letzte Hürde vor der Abschaffung der Roaming-Gebühren genommen. Die Abgeordneten haben einen vorab vereinbarten Kompromiss mit dem Rat angenommen, mit 549 Stimmen bei 27 Gegenstimmen und 50 Enthaltungen.
Die Chronik:
- 2015: Der Rat und das Europäische Parlament einigen sich darauf, die Roamingentgelte im Mobilfunk in der EU zum 15. Juni 2017 abzuschaffen. In der entsprechenden Verordnung wurde jedoch nicht auf die Roaming-Großhandelspreise eingegangen, weil die Marktbedingungen noch eingehender geprüft werden mussten.
- Juni 2016: Nach einer Überprüfung stellt die EU-Kommission fest, dass nationalen Roamingvorleistungsmärkte „nicht gut funktionierten“. Daraufhin unterbreitet die Kommission einen Vorschlag: Die Telekommunikationsbetreiber sollen Obergrenze für Roamingvorleistungsentgelte einführen wurde, die diese untereinander ab dem 15. Juni 2017 für Sprachanrufe, Textnachrichten und die Datenübertragung in Rechnung stellen dürfen.
- Januar 2017: Parlament und Rat einigen sich darüber, die ursprünglich vorgeschlagenen Preisobergrenzen für das Datenroaming deutlich zu senken und den mit der Zeit fallenden Preisen je Einheit Rechnung zu tragen.
Die jetzt gültigen Obergrenzen:
- Anruf: 0,032 Euro
- SMS: 0,01 Euro
- 1GB Daten: 7,70 Euro (15/06/2017), 6,00 Euro (01/01/2018), 4,50 Euro (01/01/2019), 3,50 Euro (01/01/2020), 3,00 Euro (01/01/2021), 2,50 Euro (01/01/2022)