ARD wehrt sich: Berufung gegen Urteil zur Tagesschau App
Die ARD und der für die Tagesschau zuständige NDR haben kurz vor Ablauf der bis Montag gesetzten Frist, Berufung gegen das stark kritisierte App-Urteil (ifun berichtete) des Kölner Landgerichts zur Tagesschau App eingelegt.
Das Landgericht hatte den acht Zeitungsverlagen, die gegen die App geklagt hatten, zum Teil recht gegeben. Die App vom 15. Juni 2011 sei nicht mit dem Rundfunkstaatsvertrag vereinbar, so die Richter. Das Angebot sei zu „presseähnlich“. Allerdings bezog sich das Urteil nur auf das Angebot dieses einen Tages, das ohnehin nicht mehr abrufbar ist. Ein generelles Verbot der Tagesschau App lehnte das Gericht ab.
Davon abgesehen hofft die ARD weiter darauf, den Streit außergerichtlich beizulegen. Die ARD-Vorsitzende Piel äußerte sich auf den Medientagen in München „Ich bin sehr optimistisch, dass wir uns außergerichtlich einigen werden“. Ob die Zeitungsverleger auch gegen die von 3Sat, Phoenix und dem ZDF angekündigten Apps vorgehen werden, bleibt abzuwarten, dürfte aber wahrscheinlich sein