Ticketpflicht in DB Lounges
Zum 1. März: Bahn stutzt BahnBonus-Vorteile zusammen
Über die Neuaufstellung des offiziellen Bonusprogramms der Deutschen Bahn konnte ifun.de bereits im vergangenen Frühjahr berichten. Damals kündigte der Staatskonzern die Einführung der neuen Status-Stufen Silber, Gold und Platin zum Sommer an.
In Kombination mit der BahnBonus-App könnten Fahrgäste dann ihre Statusvorteile etwa den Zugang zur DB Lounge oder die exklusiven Sitzplatz-Reservierungsmöglichkeiten nutzen.
Ticketpflicht in DB Lounges
Zum ersten März wird die Bahn nun die Bevorzugung von Gold- und Platin-Kunden zurückschrauben und diesen nicht mehr grundsätzlich den Zutritt in die so genannten DB Lounges gestatten.
Stattdessen hat die Bahn angekündigt die Zutrittsbestimmungen dahingehend anzupassen, dass ab dem 1. März eine allgemeine Ticketpflicht gelten soll und der Zutritt zu den DB Lounges nur noch zusammen mit einem gültigen Fernverkehrsticket der Deutschen Bahn gestattet wird. Zudem dürfen Gold- und Platin-Kunden ab kommenden Monat keine Begleitpersonen mehr in den Premiumbereich mitnehmen.
Keine Begleitpersonen mehr
Wer ab 1. März jetzt noch in die DB Lounges darf und wer nicht steht in den aktualisierten „DB Lounge Nutzungsbestimmungen März 2023“ (PDF-Download), die die vorangegangene Version vom September 2022 (PDF-Download) ablösen.
Zugangsberechtigt für die DB Lounges sind demnach:
- Personen mit Fernverkehrsfahrschein 1. Klasse im Tarif Flexpreis
- BahnBonus Fahrgäste (Silber, Gold, Platin) in Kombination mit einem Fernverkehrsfahrschein der DB (1. oder 2. Klasse, inkl. Sparpreis, Super-Sparpreis)
- Fahrgäste mit BahnCard 100 1. Klasse
- Fahrgäste mit BahnCard 100 2. Klasse mit BahnComfort-Logo (bis Ende 2023)
- Railteam-Fahrgäste
- Railteam eines DB-Kooperationspartners
Fachanwalt Dr. Matthias Böse empfiehlt von den Änderungen betroffenen Kunden die Kontaktaufnahme mit der Bahn. Diese sollten die Bestätigung anfordern, auch weiterhin die bisherigen Leistungen zu erhalten und den einseitigen Beschnitt der Programmvorteile nicht akzeptieren.
Antwortet die Bahn nicht auf die hier verfügbare Musterformulierung wären zudem Feststellungsklagen denkbar.