Systemfunktion aktiv blockiert
YouTube: Bild-in-Bild-Entzug verstößt gegen Apples Richtlinien
Mit der Ausgabe von iOS 14 kommen endlich auch iPhone-Nutzer in den Genuss der Bild-in-Bild-Funktion, die bislang ausschließlich auf den großen iPad-Display eingesetzt werden konnte. Im Ergebnis lassen sich Videos nun also auch dann weiter betrachten, wenn nebenbei neue E-Mails gelesen oder eingehende Kurznachrichten beantwortet werden.
Was viele Anwender kurz nach der Freigabe von iOS 14 am 16. September freute: Auch Googles Video-Portal YouTube unterstütze die Bild-in-Bild-Funktion.
Wurden YouTube-Videos über Apples Safari-Browser und nicht über die iPhone-App des Suchmaschinen-Anbieters gestartet, konnten diese auch in einem Bild-in-Bild Fenster wiedergegeben werden. Ein Clou, da YouTube eigentlich eine Premium-Mitgliedschaft für all jene Nutzer voraussetzt, die Videos nicht auf der Webseite eingebettet, sondern etwa im System-Hintergrund betrachten wollen.
So war es eigentlich nur eine Frage der Zeit bis YouTube entsprechend reagierte. Schon am Freitagabend entfernte das Video-Portal die Möglichkeit der Bild-in-Bild-Wiedergabe wieder aktiv, lediglich in Drittanbieter-Webseiten eingebettete YouTube-Videos können seitdem noch als Bild-in-Bild-Video angezeigt werden. Ein Schritt, der der Google-Tochter keinen Beifall bescherte.
Verstoß gegen Punkt 3.2.2 (II) der App Store Review Guidelines
Zudem darf die aktive Blockierung der neuen System-Funktion als direkte Verletzung der von Apple formulierten Entwickler-Richtlinien durch Google zu werten sein.
In Punkt 3.2.2 (II) der sogenannten App Store Review Guidelines heißt es: „Die Monetarisierung eingebauter Funktionen, die von der Hardware oder dem Betriebssystem bereitgestellt werden, wie z. B. Push-Benachrichtigungen, die Kamera oder das Gyroskop; oder Apple-Dienste, wie z. B. Apple Music Access oder iCloud Storage ist nicht akzeptabel.“
Dies dürfte unstrittig wohl auch für die neue Bild-in-Bild-Funktion des jüngsten Betriebssystem-Updates gelten. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass Apple Punkt 3.2.2 (II) der App Store Review Guidelines auch durchsetzen wird. Dieser wird, ähnlich wie das Werbeverbot in Push-Nachrichten, durch Apple weitgehend toleriert.