Bei Telefonica, Unitymedia und Co.
Versteckte Tarif-Informationen: Verbraucherzentrale NRW mahnt ab
Seit Sommer 2017 sind alle deutschen Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet ihren Kunden ein sogenanntes Produktinformationsblatt anzubieten.
Die vom Gesetzgeber seit Inkrafttreten der neuen Transparenzverordnung vorgeschriebenen, einheitlichen Übersichtsblätter sollen das Vergleichen unterschiedlicher Tarif-Angebote vereinfachen und haben klare Vorgaben was Aufbau, Inhalt und Verständlichkeit der angeboten Informationen angeht.
Zudem müssen die Produktinformationsblätter verbindliche Daten zur erwartbaren Geschwindigkeit liefern und nicht nur die maximal bzw. theoretisch mögliche Geschwindigkeiten angeben.
Vorgaben, die es Verbrauchern leichter machen, Tarife zu beurteilen und mit Konkurrenz-Angeboten zu vergleichen. Während sich Endkunden also über das einheitliche Info-Angebot freuen, scheinen die Transparenzvorgaben vielen Mobilfunkanbietern überhaupt nicht in den Kram zu passen. Ein Umstand, dem wir uns am Fallbeispiel 1&1 erst kürzlich gewidmet haben.
So sind im Laufe der vergangenen Monate viele Mobilfunkanbieter dazu übergegangen, ihre Produktinformationsblätter vor interessierten Nutzern regelrecht zu verstecken. Dies berichtet die Verbraucherzentrale NRW, die nun erfolgreich gegen die Anbieter Unitymedia, Base, blau.de (Telefonica) sowie Sparhandy.de vorgegangen ist:
[…] Nach der Verordnung muss das wichtige Dokument deshalb leicht zugänglich sein. Firmen dürfen es deshalb nicht einfach auf Unterseiten ihres Internetauftritts verstecken. Doch genau das haben mehrere Anbieter nach Meinung der Verbraucherzentrale getan. Bei Unitymedia, Base, blau.de (Telefonica) sowie Sparhandy.de war das vorgeschriebene Infoblatt erst nach mehreren Klicks durch die Tarifdetails erreichbar. Dafür erhielten die Unternehmen eine Abmahnung von den Verbraucherschützern. Erfreuliches Ergebnis: Alle vier präsentieren das Infoblatt nun an passender Stelle.