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Einheitlicher Vergleich möglich

Netzbetreiber Transparenzverordnung tritt in Kraft – das ändert sich

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Die Bundesnetzagentur hat am 19. Dezember 2016 die sogenannte „Transparenzverordnung für den Telekommunikationsbereich“ erlassen, die die Informationsrechte der Verbraucher gegenüber ihren Festnetz- und Mobilfunkanbietern verbessern soll. Zum Monatsanfang ist die TK-Transparenzverordnung nun in Kraft getreten. Jetzt haben die Anbieter sechs Monate Zeit, die neuen Informations- und Transparenzpflichten umzusetzen.

Was ändert sich?

Die Transparenzverordnung (PDF-Download) soll vor allem die Informationsrechte der Verbraucher stärken. Netzbetreiber und Provider müssen ihre Kunden und potentielle Interessenten zukünftig mit einheitlichen Produktinformationsblättern versorgen auf denen die nicht nur die Kosten, die Verlängerungsoption und die Kündigungsfristen für den jeweiligen Vertrag abgedruckt sind, auch die minimale, maximale und üblicherweise anliegenden Datenübertragungsraten und die Vertragslaufzeit muss klar zu erkennen sein.

Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfrist müssen fortan auch auf jeder Telefonrechnung auftauchen. Verbraucher sind zudem auch darüber zu informieren, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind.

Anbieter, die Verträge mit einem beschränkten Datenvolumen anbieten, müssen Verbrauchern die Möglichkeit geben sich mindestens tagesaktuell über das bislang verbrauchte Datenvolumen zu informieren. Nach Ende des meist monatlichen Abrechnungszeitraums muss zudem eine Übersicht über das verbrauchte Datenvolumen angeboten werden.

So sehen die neuen Produktinformationsblätter aus

Infoblatt

Doch kein Drittanbietersperre

Die noch im November 2016 diskutierte Integration einer voreingestellten Drittanbietersperre in neue Mobilfunkverträge hat es leider nicht in die Netzbetreiber Transparenzverordnung geschafft. Die Anbieterseite, die damit argumentierte, dass eine voreingestellte Drittanbietersperre den Markt für das Bezahlen über die Handyrechnung zum Erliegen bringen würde, hat sich damit gegen Kritiker wie den Verbraucherzentrale Bundesverband durchgesetzt, der für eine Standard-Sperre plädierte.

Ohnehin begleitet der Verbraucherzentrale Bundesverband die neu Transparenzverordnung eher kritisch. Die Verordnung sei ein zahnloser Tiger. Zwar würden Verbraucherinnen und Verbraucher eine bessere Übersicht über ihre Telefon- und Internetverträge bekommen, könnten ihre Rechte – wenn der Vertrag nicht hält was er verspricht – allerdings nicht durchsetzen.

Verbraucher haben jedoch weiterhin keine durchsetzbaren Rechte, sollte beispielsweise die im Vertrag versprochene Bandbreite nicht erreicht werden. […] Der vzbv fordert deshalb, dass Kunden in einen günstigeren Tarif wechseln, ihren Tarif mindern oder ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen können. Der vzbv fordert die Bundesnetzagentur außerdem dazu auf, die minimale, maximale und normalerweise verfügbare Datenübertragungsrate über verbindliche Qualitätsparameter zu definieren.

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02. Jun 2017 um 17:20 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    7 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Bei der ganzen Abzocke, die da passiert, wäre ein Opt-In die beste Lösung gewesen. Zwei in meiner Familie und mehrere Freunde sind schon in solche Abofallen getappt, und wer verdient dabei natürlich ordentlich mich?

  • Ich würde es sehr begrüßen, wenn die Telekom endlich aufhören würde, alle Preise in Netto darzustellen und immer erst am Ende die Mehrwertsteuer dazu rechnet. Das macht niemand sonst. Total verwirrend das ganze.
    Das sind Rechnungen für normale Personen und keine Firmen und wir sind nicht in den Staaten.

  • Sehr gute Idee: „normalerweise Verfügbare Datenübertragungsrate“

    Aber warum fehlt sie dann auf dem Produktinformationsblatt? Warum muss dort mal
    wieder nur die maximale Rate angegeben werden?

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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