Bußgeld für Blitzer-Apps: Verfassungsbeschwerde eingereicht
Kurzer Blick zurück bzw. auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 3. November 2015 – ifun.de berichtete. Damals setzte sich das OLG unter dem Aktenzeichen „2 Ss (OWi) 313/15“ mit einer Bußgeldsache auseinander und sorgte für den ersten Grundsatzentscheid in Sachen Blitzer-Apps am Steuer.
In seiner Entscheidung von vor zwei Monaten stellte das Gericht fest, dass Fahrzeugführer den Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO erfüllen, wenn sie ein Mobiltelefon betriebsbereit mitsichführen, auf dem eine sogenannte „Blitzer-App“ installiert und diese App während der Fahrt aufgerufen ist.
In der Urteilsbegründung hieß es unter anderem:
[…] Der Betroffene hat alle zum gesetzlichen Tatbestand gehörenden Umstände zumindest als möglich erkannt. Insbesondere wusste er, dass er sein Smartphone mit der eingeschalteten Blitzer-App betriebsbereit mit sich führte. Der Senat konnte durch die Verweisung in den Urteilsgründen die genannten Lichtbilder in Augenschein nehmen. Danach war das relativ große Smartphone gut sichtbar nahezu mittig am Armaturenbrett direkt neben den Lüftungsschlitzen angebracht. Der Bildschirm zeigte das markante und auffällige Zeichen der Blitzer-App. Hierbei handelte es sich um einen großen Kreis mit drei Pfeilen in der Mitte. Bei dieser Sachlage musste dem Betroffenen als Fahrzeugführer das Mitsichführen des Smartphones mit der aufgerufenen Blitzer-App während der Fahrt bewusst gewesen sein.
Inzwischen steht fest: Die Sache ist noch nicht ausgestanden. So hat der Anwalt des damals beschuldigten Hans B. Verfassungsbeschwerde eingereicht und verweist auf die hierzulande zulässigen Radio-Durchsagen, die ebenfalls auf Blitzer aufmerksam machen würden. Das ZDF berichtet:
Brauchbare Blitzer-Apps für Beifahrer? Unsere Empfehlung ist noch immer die Sygic-Lösung „Blitzer und Verkehr„. Die App wird regelmäßig aktualisiert integriert die Datenbanken von Blitzer.de und TomTom und kostet 1,79€ pro Monat bzw. 17,99€ pro Jahr