Datenhandel ohne Einwilligung
Verbraucherzentrale verklagt Telekom, Vodafone und O2
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sich rechtlich in Stellung gegen Vodafone, die Deutsche Telekom und den o2-Mutterkonzern Telefónica gebracht und die drei großen deutschen Mobilfunkanbieter verklagt.
Datenhandel ohne Einwilligung
Der Vorwurf der Verbraucherschützer: Alle drei Mobilfunkanbieter hätten Daten ihrer Kunden an sogenannte Wirtschaftsauskunfteien weitergegeben und damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen.
Die drei Unternehmen sollen dabei freizügig mit den Positivdaten ihrer Kunden umgegangen sein, also etwa Informationen über Vertragsverhältnisse weitergegeben haben. Die Weitergabe von Negativdaten hingegen, die beispielsweise über Schulden, Zahlungsrückstände oder Mahnungen informieren, wird von den Verbraucherschützern nicht beanstandet.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind durch die Weitergabe von Positivdaten vor allem Kunden betroffen, die sich wirtschaftlich nichts zu Schulden haben kommen lassen. Dass es sich auch bei den Positivdaten um schützenswerte, persönliche Information handelt, steht für die Verbraucherzentrale dabei außer Frage.
Eine Ansicht, die die drei großen Netzbetreiber jedoch nicht teilen. So blieben die Versuche der Verbraucherzentrale, Vodafone, die Deutsche Telekom und die Telefónica über Abmahnungen zur Einstellung der Praxis zu bewegen, erfolglos. Deshalb wird jetzt der Klageweg beschritten.
Positivdaten mit negativen Folgen
Die Verbraucherzentrale unterstreicht, dass auch das Wissen um Positivdaten negative Folgen für Konsumenten haben kann. So ist es etwa möglich, dass Anwender die übermäßig viele Verträge abgeschlossen haben oder ihre Vertragspartner überdurchschnittlich häufig wechseln, von den Algorithmen der Wirtschaftsauskunfteien auch bei pünktlichen und gewissenhaften Zahlungen schlechter bewertet werden, als Verbraucher mit einem durchschnittlichen Vertragsverhalten.
Auf ihrer Webseite informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen über die Rechte, die die Datenschutz-Grundverordnung für Verbraucher vorsieht.