Kein "Recht zu Schweigen"
US-Gericht: iPhone-Passcode muss offenbart werden
Bereits seit November 2014 steht fest: US-Polizisten dürfen in Verdachtsfällen die Touch ID-Entsperrung der iPhone-Modelle von Verdächtigen erzwingen.
Damals urteilte der Circuit Court in Virginia Beach, dass Strafverfolgungsbehörden verdächtige Personen im Rahmen laufender Ermittlungsarbeiten zum Entsperren Fingerabdruck-geschützter Geräte verpflichten können.
Das Gericht behandelte den Fingerabdruck in seiner Entscheidung damit wie einen herkömmlichen Schlüssel und stellte fest, dass biometrische Merkmale keinen besonderen Schutz für sich beanspruchen dürfen.
Noch vor zwei Jahren unterstrich Steven Frucci, der Richter im fraglichen Fall, dass die eigenen Geheimnummer als „Wissen“ angesehen werde und somit unter dem besonderen Schutz des fünften Verfassungszusatzes steht. Ganz anders der Fingerabdruck. Dieser darf in den USA auch zukünftig keinen Gebrauch vom „Recht zu Schweigen“ machen.
Eine Unterscheidung, die ein Gericht in Florida nun gekippt hat. Wie die BBC berichtet, hat der Florida Court of Appeals in einem aktuellen Fall nun festgelegt, dass der Verdächtige seinen Passcode preisgeben muss.
Dem Angeklagten im verhandelten Fall wird vorgeworfen, sein iPhone für voyeuristische Fotoaufnahme genutzt zu haben. Die Tat soll zudem von einer Überwachungskamera erfasst worden sein. Nachdem der Angeklagte initial einer Überprüfung seines iPhone 5 zustimmte, zog dieser seine Erlaubnis wieder zurück, nachdem die Polizei in den Besitz des fraglichen Gerätes kam.
Der Beschluss des Richters stellt nun fest: Die Rücknahme des Eingeständnis hält nicht stand – der iPhone-Passcode muss offenbart werden.
Bügerrechtler verweisen auf ähnliche Fälle, die vor laufenden Gerichten verhandelt werden und erwarten langfristig ein Grundsatzurteil des amerikanischen Verfassungsgerichtes.