Standortdaten trotz fehlender Einwilligung weitergegeben
Ungefragte Datenweitergabe: Dating-App Lovoo erneut in der Kritik
Die Dating-Applikation Lovoo aus Hamburg hat genaue Standortdaten ihrer Nutzer an Werbepartner übermittelt, obwohl dafür keine wirksame Einwilligung der Nutzer vorlag. Dies meldet das Fachblog netzpolitik.org unter Verweis auf den aktuellen Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Die Untersuchung wurde nach Veröffentlichungen zu den sogenannten Databroker Files angestoßen. Diese hatten gezeigt, dass Standortdaten aus mobilen Anwendungen in großem Umfang gehandelt werden und sich daraus detaillierte Bewegungsprofile ableiten lassen.
Die Behörde analysierte sowohl die Datenschutzhinweise der App als auch den tatsächlichen Datenverkehr. Dabei zeigte sich, dass die Angaben zur Datenverarbeitung nicht mit den realen Abläufen übereinstimmten. Trotz anderslautender Hinweise wurden präzise Standortdaten an Werbepartner übertragen.
Standortdaten ungefragt weitergegeben
Auch die technischen Voreinstellungen standen in der Kritik. Die Weitergabe der Standortdaten war standardmäßig aktiviert und musste aktiv deaktiviert werden. Damit wurde das Prinzip datenschutzfreundlicher Voreinstellungen nicht eingehalten.
Die Weitergabe der Daten erfolgte im Umfeld des digitalen Werbemarkts, insbesondere über Verfahren wie Realtime-Bidding. Dabei werden Werbeplätze automatisiert vergeben, wofür zahlreiche Nutzerdaten zwischen verschiedenen Akteuren ausgetauscht werden. Für Nutzer bleibt dabei oft unklar, wer Zugriff auf ihre Daten erhält.
Besonders kritisch bewertet die Behörde, dass selbst nach einem Widerruf der Einwilligung weiterhin Standortdaten übertragen wurden. Erst nach Konfrontation mit den Ergebnissen stellte die Betreiberin die entsprechenden Datenflüsse ein und kündigte zusätzliche Kontrollmechanismen an.
Lovoo schreibt seit Jahren Negativschlagzeilen
Der aktuelle Fall reiht sich in eine Serie früherer Vorwürfe und Kontroversen rund um das Umfeld der beteiligten Unternehmen ein. Bereits in der Vergangenheit gab es Kritik an Geschäftspraktiken im App-Bereich. Auch Lovoo selbst stand bereits zuvor im Fokus von Ermittlungen. Im Jahr 2016 durchsuchten Strafverfolgungsbehörden den Firmensitz im Zuge eines Betrugsverdachts. Im Raum stand der Vorwurf, dass mutmaßlich eingesetzte Fake-Profile Nutzer zu kostenpflichtigen Aktionen verleiten sollten.
Darüber hinaus sorgten Verantwortliche aus dem Umfeld der Dating-App auch mit anderen Anwendungen für negative Schlagzeilen. So geriet etwa die Abnehm-Applikation Fastic wegen unklar kommunizierter Abo-Bedingungen und unerwarteter Rechnungen in die Kritik. Verbraucherschützer beanstandeten insbesondere die Gestaltung der App und leiteten rechtliche Schritte ein.



Auch wenn man gewisse Einstellungen in Apps vornimmt, ist nie sichergestellt, dass die Algorithmen solche Einstellungen auch tatsächlich berücksichtigen.
Das wird man erst dann beurteilen können, wenn der Code offengelegt würde.
Will also ein Entwickler Daten haben, wird er sie bekommen, unabhängig von den Einstellungen in einer App.
Welch ein Wunder, dass die nicht mittlerweile pleite sind…
Darum ist es überfällig, dass Apple den Kunden werkzeuge an die Hand gibt um die überflüssige Datenerhebung einzuschränken (z.B. auch im WLAN Datenübertragung für einzelne Apps verhindern – auch wenn das in diesem konkreten Fall nichts hilft) und zusätzlich im Appstore das Filtern nach Datenschutzmaßstäben erlauben.
Bei Verstoß gegen die DSG-VO ist doch als Sanktion ein Prozentsatz des Umsatzes fällig. Warum wird das eigentlich nie angewendet?
Artikel 83 DSGVO sieht bis zu (!) vier Prozent des Umsatzes vor..
Wird doch angewendet. Aber wie immer gilt: wo kein Kläger, da kein Richter
Was auch krass ist ist SnapChat. Da ist ungefragt die Standortanzeige eingeschaltet. Wer möchte kann da vom Großteil der Kinder schauen, wo die sind… gruselig
Verklagen und den Besitzer mal besuchen