Nach Klage von Taxi-Zentralen
Uber-Schlappe vor Gericht: Fahrdienstvermittlung an Mietwagen untersagt
Das Landgericht Frankfurt untersagt Uber die Fahrdienstvermittlung für Mietwagen per App. Die Richter geben damit einer Klage verschiedener Taxi-Unternehmen statt. Das zugrundeliegende Geschäftsmodell sei wettbewerbswidrig.
Den Richtern zufolge fehlt Uber nicht nur eine Mietwagenkonzession, sondern die im Auftrag von Uber handelnden Fahrer hätten nachweislich auch gegen verschiedene Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Beförderungsrichtlinien verstoßen. Beispielsweise wurde die sogenannte Rückkehrpflicht missachtet und Fahrer hätten stattdessen in der Nähe des Frankfurter Flughafens auf Aufträge gewartet.
Dem LG Frankfurt zufolge gilt die Untersagung der Fahrvermittlung durch Uber sofort, obgleich das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Uber lässt dagegen verlauten, dass es in dem Verfahren nur um einzelne Aspekte des Vermittlungsmodells gehe und man das Angebot weiter nutzen könne. Man wolle die Urteilsbegründung abwarten um dann eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden.