Spotify-Kritik: Telekom ändert AGB und FAQ
Nach der lautgewordenen Kritik um die Daten-Belastung der Spotify-Option, hat die Telekom ihre AGB angepasst und macht in den Geschäftsbedingungen mit Stand 15.07.2014 jetzt auf den Umstand aufmerksam, dass Spotify trotz gebuchter Musik-Option am eigenen Datenguthaben nagt.
In den umformulierten Geschäftsbedingungen heißt es:
Nichtberechnung von Datenvolumen
Nicht in die Berechnung des Datenvolumens (Bandbreitenbeschränkung für die Datennutzung) des zu Grunde liegenden Tarifes fließt bei Nutzung mit der Spotify-App das übertragene Datenvolumen im Netz der Telekom ein, welches für das reine Musikstreaming (z.B. übertragen/anhören der Musik) und die Offlineerstellung von Playlists genutzt wird.Berechnung des Datenvolumens
In die Berechnung des Datenvolumens fließt die Nutzung weiterer Leistungen ein, wie z.B. das Laden von Covern, das Teilen (sharen) von Inhalten, die Spotify Features „Entdecken“. Wird Music Streaming nicht mit der Spotify-App genutzt, sondern z.B. über die Spotify Client-Software für PCs, wird das Datenvolumen bei der Berechnung der Bandbreitenbeschränkung ebenfalls mitgerechnet.
Auch die FAQ der Telekom-Sonderseite zum Spotify-Angebot macht nun auf den Datenverbrauch aufmerksam: „[…] Wir empfehlen, Spotify im Zweifel zu einem Mobilfunktarif zu buchen, da die Verwendung von Musikstreaming dem Datenvolumen dann nicht angerechnet wird (angerechnet wird z.B. Laden von Covern, sharen von Inhalten, Spotify Features „Entdecken“).“
Damit steht fest: Mit der aktuellen Version der Spotify-App und trotz des gebuchten Spotify-Paketes lässt sich der Datenbverbrauch unterwegs derzeit nicht verhindern. Nach uns vorliegenden Informationen arbeitet im Netzbetreiber zwar bereits an einer Lösung, wann genau die aktualisierte Spotify-Applikation veröffentlicht werden soll, steht jedoch noch in den Sternen.
Die Tarif-Berater des Handyportals Teltarif haben sich nach der ifun.de Berichterstattung zum Fall mit dem Rechtsanwalt Matthias Böse der Kanzlei Dr. Rudel, Schäfer & Partner unterhalten und raten Bestandskunden den Kontakt mit der Telekom aufzunehmen:
Rechtsanwalt Böse rät betroffenen Bestandskunden, sich bezüglich dieser Thematik mit der Telekom in Verbindung zu setzen und die Telekom aufzufordern, das Abrechnen bestimmter Spotify-Funktionen auf das Inklusivvolumen zu unterlassen. Denkbar wäre in diesem Zuge auch, dass Bestandskunden ein zusätzliches Extra-Volumen erhalten, falls es technisch nicht realisierbar sei, den gesamten Spotify-Traffic von der Volumenmessung auszunehmen, fügt Böse hinzu.