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Bestehende Einschränkungen bleiben

Roaming ohne Zusatzkosten: Verlängerung bis 2032 ist durch

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Ende März hatte sich das Europäische Parlament dafür ausgesprochen die laufenden Roaming-Regelungen satte 10 Jahre zu verlängern, um so auch weiterhin das Konzept „Roaming zu Inlandspreisen“ verfolgen zu können.

Nahtloser Übergang

Dieses war 2017 eingeführt worden und sorgte dafür, dass die bis dahin innerhalb der Europäischen Union gängigen Roaming-Aufschläge in einem Drei-Schritt-Verfahren nahezu komplett abgeschafft wurden.

Ein Entschluss, der nun auch den Europäischen Rat passiert hat und den Termin damit besiegelt. Bis mindestens 2032 werden die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, beziehungsweise deren Mobilfunkanbieter weiterhin auf Roaming-Aufschläge verzichten.

Die Verlängerung der aktuell gültigen Regel erreicht uns knapp zwei Monate bevor die geltende Roamingverordnung am 30. Juni ausläuft und geht mit einer Anpassung der maximalen Vorleistungsentgelte einher, die sich Netzbetreiber zum Vermitteln von Telefonaten und Datenverbindungen untereinander in Rechnung stellen.

Bestehende Einschränkungen bleiben

Weiterhin soll auch die „Regelung zur angemessenen Nutzung“ ihre Gültigkeit behalten, die verhindern will, dass Anwender mit im Ausland günstig erworbenen Verträgen dauerhaft in ihrem Heimatland roamen.

Eine Einschränkung die zur Einführung des „Roaming zu Inlandspreisen“ damals als Zugeständnis an deutsche Netzbetreiber gewertet wurde, die hiesigen Mobilfunkkunden Preise in Rechnung stellen, die deutlich über dem durchschnittlichen Niveau der restlichen Mitgliedsländer der Europäischen Union liegen.

Die jetzt auch vom Rat der Europäischen Union abgenickte Verlängerung der Roaming-Regelungen wird ab 1. Juli 2022 in Kraft treten und lässt sich im Wortlaut in dem Dokument der „Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union“ (PDF-Download) nachlesen.

04. Apr 2022 um 16:50 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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