OLG Frankfurt bestätigt Uber-Verbot
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat erneut gegen Uber entschieden. Das Fahrvermittlungsangebot „Uberpop“ bleibt in Deutschland verboten.
Bei Uberpop wurden über die zugehörige iOS-App Beförderungsleistungen durch private Fahrer vermittelt, die nicht über eine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz verfügen. Gegen diese Praxis hatte die Taxivermittlung Taxi Deutschland geklagt und bereits vom Landgericht Frankfurt Recht bekommen. Das Landgericht hielt die Praxis von Uber, Fahrtwünsche an Fahrer zu vermitteln, die keine Erlaubnis zur Personenbeförderung besitzen, für rechtswidrig. Diese würden dadurch zum Rechtsbruch angestiftet. Der klagenden Taxi-Genossenschaft waren vor allem die dadurch ermöglichten, deutlich unter dem üblichen Niveau liegenden Preise und die daraus resultierende massive Konkurrenz ein Dorn im Auge.
Das Gericht sieht im Verhalten der Uber-Fahrer sowohl einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz als auch ein wettbewerbsrechtlich unlauteres Handeln, soweit sie über keine Genehmigung zur Personenbeförderung verfügen und für die Beförderungsleistung einen Betrag abrechnen, der über die verursachten Betriebskosten hinausgeht. Uber haftet dem Gericht zufolge als Teilnehmer des Wettbewerbsverstoßes mit und könne daher auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Rechtskräftig ist das Urteil dadurch allerdings immer noch nicht. Uber kann in nächster Instanz vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen.