Direktvergabe in Mecklenburg-Vorpommern
Oberlandesgericht Rostock: Beauftragung der Luca-App war rechtswidrig
Wie viele andere Bundesländer hat sich auch Mecklenburg-Vorpommern dafür entschieden, zur Eindämmung der Corona-Pandemie und der dafür notwendigen Kontakterfassung nicht auf die offizielle Corona-Warn-App der Bundesregierung zu warten, sondern Steuergelder in das privatwirtschaftliche Luca-Projekt zu investieren.
Haben gut verdient: Die prominenten Investoren der Luca-App
Über die Motivation, die die Verantwortlichen in Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Hessen und Co. damals zur hastigen Beauftragung der Luca-App gescheucht hat, kann nur spekuliert werden. Die Fernsehauftritte der prominenten Investoren der Fantastischen Vier dürften einen nicht unerheblichen Anteil dazu beigetragen haben, dass es in fast allen Bundesländern zu plötzlichen Schnellschüssen kam, die der Luca-Applikation binnen kürzester Zeit über 20 Millionen Euro aus Steuermitteln vor die Tür gestellt haben. Für eine Software-Lösung von deren Einsatz inzwischen etliche Fachleute abraten.
Vertrag zwischen Luca und MV unwirksam
In Mecklenburg-Vorpommern hat das Oberlandesgericht Rostock den damaligen Aktionismus nun in seine Schranken verwiesen und entschieden, dass der Vertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und des für die Luca-App verantwortlichen Software-Anbieters Culture4life unwirksam ist. Da der damalige Auftrag direkt vergeben wurde, läge im aktuellen Fall ein Wettbewerbsverstoß vor, der den Vertrag unwirksam werden lässt.
Verantwortliche ignorierten Alternativen
Der Entscheidung vorausgegangen war ein Antrag der in Wallenhorst ansässigen Macher der vergleichbaren VIDA-App. Diese hatten im Frühjahr versucht ihre Anwendung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern zumindest mit berücksichtigen zu lassen; wurden trotz mehrfacher Kontaktversuche jedoch von Staatskanzlei und Ministerpräsidentin ignoriert.
Und vor allem dieser Umstand hat das Gericht gestört: Zwar sei es mit Blick auf die Dringlichkeit der Corona-Situation verständlich, dass Mecklenburg-Vorpommern auf eine europaweite Ausschreibung des App-Vertrages verzichtet habe, unverständlich sei jedoch warum zu dem Auftrag, vor der Direktvergabe an die Luca-Macher, nicht wenigstens alternative Angebote eingeholt wurden und die VIDA-App, trotz mehrfacher Eigeninitiative ihrer Anbieter, nicht berücksichtigt wurde.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock in der Sache ist rechtskräftig. Auch ein Antrag auf Gestattung der Fortführung des Vertrages wurde zurückgewiesen
So viel Geld haben die Länder für ihre Luca-Lizenzen bezahlt:
- Baden-Württemberg: 3.700.000 €
- Bayern: 5.500.000 €
- Berlin: 1.200.000 €
- Brandenburg 990.000 €
- Bremen: rund 260.000 €
- Hamburg: 615.000 €
- Hessen: über 2.000.000 €
- Mecklenburg-Vorpommern: 440.000 €
- Niedersachsen: 3.000.000 €
- Rheinland-Pfalz: 1.726.000 €
- Sachsen-Anhalt: rund 1.000.000 €
- Schleswig-Holstein: rund 1.000.000 €