„Unterlassung nicht akzeptiert“: o2 reagiert auf Aboalarm
Über die Klage der für die Kündigungs-App „Aboalarm“ verantwortlichen GmbH gegen den Mobilfunkanbieter o2 haben wir am Donnerstag berichtet. Die Macher der App, mit deren Hilfe sich bestehende Vertragsverhältnisse kündigen lassen, werfen dem Netzbetreiber vor, die von der Anwendung erstellten Vertrags-Stornierungen in der Vergangenheit mehrfach als ungültig deklariert zu haben. Zu unrecht, versteht sich.
Aboalarm-Mitarbeiterin Simone Groß erklärte dazu:
Seit Mitte letzten Jahres häufen sich bei unseren Nutzern die Probleme mit O2. Einzelne Mitarbeiter des O2-Kundenservice behaupteten auf Facebook, am Telefon oder per E-Mail immer wieder, Kündigungen über aboalarm wären ungültig und seien deshalb abgelehnt worden. Regelmäßig wurde behauptet, es liege „keine rechtswirksame Unterschrift“ vor. Dabei reicht laut AGB des Mobilfunkriesen eine Kündigung per Telefax aus und diese ist auch ohne eigenhändige Unterschrift gültig.
Ein nicht unerheblicher Vorwurf, mit dem wir die Telefónica-Tochter umgehend konfrontiert und um eine Stellungnahme zur jetzt vor dem Landgericht München eingereichten Klage, gebeten haben. Der Netzbetreiber hat nicht lang auf sich warten lassen.
ifun.de gegenüber bestätigt ein Unternehmenssprecher heute den Eingang der Klage gegen die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und erklärt:
Mit der Klage macht die Firma Aboalarm eine Verletzung ihrer eigenen Rechte geltend und verlangt von Telefónica Unterlassung der Aussage, dass die Kündigung von o2 Mobilfunkverträgen nicht über den Dienst von Aboalarm möglich ist. In diesem Zusammenhang hatte es bereits im Vorfeld der Klage Gespräche zwischen den Parteien gegeben. Die daraus resultierende und abgegebene Unterlassungserklärung von Telefónica, wurde durch Aboalarm allerdings nicht akzeptiert.
Ein durchaus interessanter Aspekt. Zwar berichtete auch das Aboalarm-Team darüber, dass man versucht habe, sich außergerichtlich mit o2 zu einigen, kommunizierte aber lediglich: „[…] diese Bemühungen scheiterten leider“.
Zurück zu o2. Auf unsere Nachfrage, warum der Netzbetreiber bei Kündigungen über die App noch mal den Kontakt zum Kunden sucht, führt das Unternehmen nachvollziehbare Sicherheitsvorgaben an, mit denen unautorisierte Kündigungen im Namen Dritter verhindert werden sollen.
Für Telefónica ist der Sicherheitsaspekt wichtig. Daher bitten wir unsere o2-Kunden im Falle einer Kündigung noch einmal mit uns in Kontakt zu treten, sofern die Kündigung weder unterschrieben, noch mit der persönliche Kundenkennzahl (PKK) versehen ist. So wird gewährleistet, dass die Kündigung auch durch die rechtmäßige Person erfolgte (Authentifizierung). Sollte sich der Kunde nicht bei uns melden, ist die Kündigung dennoch rechtswirksam und wird termingerecht ausgeführt. Bei Kündigungen mit Unterschrift oder PKK ist keine weitere Authentifizierung mehr erforderlich.
Kündigungen über den Service von Aboalarm (Aboalarm App-Service eingeschlossen) werden genauso akzeptiert und behandelt. Da die Angabe der PKK auf der Online-Kündigungsmaske von Aboalarm allerdings keine Pflichtangabe ist, kann es passieren, dass die hier übermittelte Kündigung ohne Unterschrift und PKK eingeht. Nur in diesen Fällen erfolgt wie oben beschrieben noch einmal die Bitte an den Kunden zur Kontaktaufnahme.
Die vorliegende Klage ist an der Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I anhängig und wartet derzeit auf ihre mündliche Verhandlung. Auch wir lehnen uns vorerst zurück, merken aber an, dass die von Aboalarm kommunizierte Sachlage vielleicht etwas mehr Tiefgang vertragen hätte.
Der Subtext des im Aboalarm-Hausblog verfassten Artikels zum Thema – großer Netzbetreiber lässt kleinen Kunden nicht aus dem Vertrag – scheint uns rückblickend etwas zu simpel gestrickt.