"stillschweigende Zustimmung" zu umfangreich
Kontogebühren per AGB-Änderung: BGH bremst Banken aus
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die sogenannte „stillschweigende Zustimmung“ eingeschränkt, die in den zurückliegenden Monaten immer wieder auch von Banken genutzt wurde, um bestehende Verträge zur ändern und neue Klauseln einzuführen, ohne dass dabei besondere Einschränkungen zum Schutz der Verbraucher bestanden hätten.
Der BGH urteilte in einem Verfahren, das der Verbraucherzentrale Bundesverband angestoßen hatte, um unzulässige AGB-Klauseln bei der Postbank anzumahnen.
AGB-Änderung als bequeme Preisschraube
Diese hatte, wie viele Finanzhäuser in den zurückliegenden Jahren, AGB-Änderungen mit „stillschweigende Zustimmung“ dafür genutzt umfangreiche Änderungen an Leistungen und Preisen vorzunehmen, die nach Meinung von Verbraucherschützern so weit gingen, dass ein neuer Vertragsabschluss nötig gewesen wäre.
Passive Vertragsänderungen: „Sie müssen nicht unternehmen“
Kritisiert wurde vor allem, dass die Banken in ihren Verträgen nicht darauf hinweisen, in welchem Umfang zukünftige AGB-Änderungen überhaupt zulässig sind. Diese Meinung hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) nun geteilt und entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam sind, „die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren“.
Rahmen möglicher Änderungen muss bekannt sein
Hier fällt uns natürlich sofort die jüngste Einführung einer Kontoführungsgebühr durch die Commerzbank ein – ifun.de berichtete. Gegen eben solche Umgestaltungen bestehender Verträge will der BGH mit seinem Urteil vorgehen.
Es reiche nicht aus, dass Kunden die Änderungen vorgelegt bekommen und diesen entweder stillschweigend zustimmen oder diese fristlos kündigen müssen. Bereits zu Vertragsabschluss sollen Banken darüber informieren, in welchem Umfang mit Änderungen zu rechnen ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt das Urteil ausdrücklich:
Das ist ein gutes Urteil für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Signalwirkung für die gesamte Bankbranche. Es war gut und richtig, den Weg durch die Instanzen zu gehen und nun endlich Rechtssicherheit für Verbraucher zu schaffen. Wenn die Postbank oder andere Geldinstitute künftig Vertrags- und Preisanpassungen durchsetzen wollen, müssen sie das klar und nachvollziehbar bereits in den AGB regeln. Die Postbank muss sich nun auch schnell überlegen, wie sie mit den zu Unrecht erhöhten Entgelten umgeht. Für Bankkunden bringt das Urteil einen echten Mehrwert, denn es erhöht ihre finanzielle Sicherheit und Planbarkeit.