Nüchterne Bestandsaufnahme
Jahresausblick von o2: Roaming, Identifikationspflicht, Vorratsdatenspeicherung
Ein erfrischender Text. Unter der Überschrift „2017 – ein Ausblick“ formuliert der Netzbetreiber Telefónica seine Pläne und Erwartungen für und an das neue Jahr und verzichtet zu weiten Teilen auf das branchenübliche Marketing-Geschwafel.
Die o2-Mutter streift die bevorstehende Freigabe neuer Frequenzbereiche für die 5. Mobilfunkgeneration, erinnert an das EU-Projekt, die europaweiten Richtlinien zum Telekommunikationsrecht zu überarbeiten und zählt die wichtigen Messe-Termine auf, die sich mit der CES, dem Mobile World Congress und der CeBit allerdings nicht groß vom vergangenen Jahr unterscheiden.
Spannend für den Endverbraucher sind die Themen Roaming, Identifikationspflicht und Vorratsdatenspeicherung, auf die die Telefónica in ihrer Meldung zum Jahresauftakt gesondert eingeht. Drei Abschnitte, aus denen wir an dieser Stelle kurz zitieren möchten:
Abschaffung der Roaming-Gebühren
Die Abschaffung der Roaming-Gebühren innerhalb der EU wurde bereits 2015 beschlossen. Schon seit einigen Jahren kommen die Verbraucher in den Genuss einer regulierten Absenkung der Gebühren. Ab Mitte Juni 2017 sollen Mobilfunkkunden nun für ihre Handygespräche und den Datenverkehr auf Reisen in der EU denselben Preis wie zu Hause zahlen. Hier arbeiten die Telekommunikationsunternehmen an der technischen Umsetzung sowie an einer Lösung, wie sich missbräuchliche Nutzung aufdecken beziehungsweise verhindern lässt. […] Durch die neue Regelung wird ein Wegfall an Einnahmen erwartet, der die Branche ebenso Umsätze kosten wird, wie die Ende 2016 behördlich verordnete Absenkung der Durchleitungsgebühren (Termierungsentgelte). Diese Gebühren verrechnen die Betreiber untereinander, wenn ein Gespräch von einem in ein anderes Netz übergeben wird. In Summe dürften diese Entscheidungen nach Expertenschätzungen der Branche mehrere 100 Millionen Euro Umsatz aus den Bilanzen ziehen.
Verschärfte Identifikationspflicht
Und noch eine weitere politische Entscheidung sorgt für viel Arbeit in den IT- und Vertriebsbereichen der Telekommunikationsanbieter. Denn am 1. Juli 2017 tritt ein weiterer Teil des Anti-Terror-Pakets der Bundesregierung in Kraft. Am 1. Juni 2016 stellte Innenminister Thomas de Maizière den Entwurf dem Bundestag vor. Dies führte in der Folge zu heftigen Debatten um die Wirksamkeit der darin enthaltenen Überwachungsmaßnahmen. Der Beschluss sieht unter anderem eine verschärfte Identifikationspflicht bei Prepaid-Nutzern vor. Einen Plan zur konkreten Umsetzung hat die Bundesnetzagentur Ende Dezember 2016 veröffentlicht. Aktuell kaufen Verbraucher die SIM-Karten in diesem großen Marktsegment unter anderem bequem an der Supermarktkasse. Dies macht das Angebot für Kunden attraktiv.
Umstrittene Vorratsdatenspeicherung
Ein weiteres Brennpunkt-Thema, das sicher auch im Jahr 2017 wieder in aller Munde sein wird, ist die politisch umstrittene Vorratsdatenspeicherung. Seit dem 23. November 2016 gilt ein neuer Anforderungskatalog der Bundesnetzagentur, der auch ein weiteres Vorgehen zur Speicherung personenbezogener Daten durch oder für öffentliche Stellen beinhaltet. Seit dem 1. Januar 2016 läuft eine Frist von 18 Monaten, um die Vorratsdatenspeicherung systemtechnisch in den Unternehmen umzusetzen. Ergo haben die Betreiber bis Juni Zeit, diese Anforderungen mit einem hohen Anspruch an Sicherheit, Systeme und Prozesse zu erfüllen. Ein Projekt, das die gesamte TK-Branche vor Herausforderungen stellt.