Hamburg: WunderCar ignoriert Vorgaben der Verkehrsgewerbeaufsicht
Nachdem wir uns am 17. März unter der Überschrift:
- WunderCar enttäuscht – Eine Mitfahrzentrale für Hipster
eigentlich alles von der Seele geschrieben haben, was uns vor drei Monaten zum einfallslosen Hamburger Lyft-Nachbau Wundercar eingefallen ist, müssen wir uns dem Themengebiet „grauer Taxi-Markt“ nun doch noch mal mit einer kurzen Frage widmen.
Die mit großem Tam Tam aufgefahrenen Taxifahrer-Proteste – rückblickend wohl ein Schuss in den Ofen – haben uns WunderCar noch mal auf den Radar gerufen.
Lasst uns also vorübergehend davon absehen, dass WunderCar genauer betrachtet gar nicht so jung, innovativ und startup’ig ist. Wir ignorieren das überzogene Selbstverständnis der Macher, blenden Buzzwörter wie „Shareconomy“ einfach mal fünf Minuten aus und rücken die Fakten in den Fokus.
Am letzten Freitag hat die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation – personenbeförderungsrechtlich die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde in der Hansestadt – dem App-gestützten Amateur-Taxi-Service die Vermittlung von Touren untersagt.
Die Stadt gelangte nach Anhörung des Unternehmens zu der Überzeugung, dass die bei Wundercar registrierten Fahrer entgeltliche Personenbeförderung durchführen, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zu sein. Der Reaktion war entsprechend vorhersehbar:
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Kraftfahrzeugen befördert, muss im Besitz einer Genehmigung sein und ist Personenbeförderungsunternehmer im Sinne des Gesetzes. Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur für Beförderungen mit Pkw vor, bei denen das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt oder die Beförderung unentgeltlich ist. Eine solche Ausnahme hat die Behörde im vorliegenden Fall von „Wundercar“ nicht erkannt.
Eine Aussage die an Klarheit nicht zu übertreffen ist. Auf Deutsch übersetzt verlangt die Hansestadt hier nicht etwa den sofortigen Stopp einer neuen (bzw. abgekupferten) Geschäftsidee, sondern besteht, Ämter-typisch, auf ordentliche Genehmigungen. Vom bürokratischen Aspekt dieser Aufforderung kann man natürlich halten was man will, grundsätzlich haben die rechtlichen Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes aber durchaus ihre Berechtigung. Niemand will von einem Verrückten ohne Ortskenntnis und ohne Erste-Hilfe-Ausbildung mitten in der Nacht in einen Wald gefahren werden.
Dementsprechend lädt die Reaktion des Wundercar-Teams auf den Behörden-Beschluss zum Kopfschütteln ein. Auf Twitter geben sich die Macher trotzig. Die kurze Reaktion „Wir fahren weiter, denn wir kennen das Gesetz“ wird von einem Bildschirmfoto flankiert, das einen markierten Textbereich aus dem Personenbeförderungsgesetz abbildet:
„Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt.“
Allen ernstes scheinen die Wundercar-Macher also weiter auf ihr Trinkgeld-Schlupfloch setzen zu wollen.
Ein Entgelt-Euphemismus, von dem die Hamburger Jungs als Vermittler immerhin einen festen Prozentsatz einbehalten.
Unsere Frage in die Runde:
Wenn die Fahrten mit Wundercar wirklich unentgeltlich sein sollten und das Trinkgeld eher optional, denn als Voraussetzung zum Fahrtantritt gewertet werden darf; warum gibt Wundercar dann eigene Fahrtguthaben-Karten aus?