Behindert Google Wettbewerber?
Google Maps: Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Google ein
Exakt eine Woche nachdem das Bundeskartellamt sein Anti-Tracking-Verfahren gegen Apple auf den Weg gebracht hat, hat die Bundesbehörde heute Ermittlungen gegen Google Deutschland und die Google-Mutter Alphabet aufgenommen. Im Fokus des Bundeskartellamtes steht dabei das Karten-Angebot Google Maps.
Hier steht der Vorwurf im Raum, dass Google das hauseigene Kartenmaterial mit Nutzungsregeln versieht, die darauf ausgelegt sind Wettbewerber zu benachteiligen. Vor allem stört sich das Bundeskartellamt daran, dass Google die Kombination der eigenen Kartendaten mit den Karten anderer Anbieter nicht zulässt.
- Anti-Tracking: Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Apple ein
Behindert Google Wettbewerber?
Ebenfalls im Visier der Ermittler befinden sich die sogenannten „Google Automotive Services“ die zu Googles „Android for Cars“-Ökosystem gehören, zu dem auch der CarPlay-Konkurrent „Android Auto“ zählt. Bei den „Google Automotive Services“ handelt es sich um spezielle Software-Angebote für Autobauer, die Google-Dienste wie Google Maps oder den Google Assistant direkt ins Fahrzeug integrieren wollen.
Auch hier soll der Suchmaschinen-Riese Regeln durchsetzen, die „möglicherweise den Wettbewerb im Bereich von Kartendienstleistungen behindern“. Zum Start der Ermittlungen hat das Bundeskartellamt heute angekündigt in einem ersten Schritt betroffene Kunden und Wettbewerber der Google Maps Plattform befragen zu wollen.
Dies könnte langfristig auch für Apple interessant werden, erst kürzlich hatte der Konzern angekündigt, sein CarPlay-Angebot enger mit den Fahrzeugen unterschiedlichster Hersteller verzahnen zu wollen. Perspektivisch soll Apples Entertainment-Lösung dabei sogar die gesamte Cockpit-Anzeige in ausgewählten Fahrzeugen übernehmen können.
Google schon unter Sonderaufsicht
Google wurde durch das Bundeskartellamt bereits als Digitalkonzern mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb eingestuft. Bei Apple läuft das entsprechende feststellungsverfahren noch.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, kommentiert:
Google unterliegt als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung einer verschärften Missbrauchsaufsicht. Wir gehen Hinweisen nach, wonach Google die Kombination seiner Kartendienste mit Kartendiensten Dritter einschränkt. Das betrifft etwa die Möglichkeit, Standortdaten von Google Maps, die Suchfunktion oder Google Street View auf Nicht-Google Karten einzubinden. Wir werden jetzt u.a. prüfen, ob Google seine Machtstellung bei bestimmten Kartendiensten durch diese Praxis weiter ausdehnen könnte. Die Prüfung erstreckt sich parallel auf Lizenzbedingungen für die Verwendung von Googles Kartendiensten in Fahrzeugen. Das Verfahren steht in einer Reihe weiterer Verfahren, die wir gegen Google und andere Digitalkonzerne wie Apple, Amazon und Meta/Facebook auf der Basis des § 19a GWB führen oder bereits abgeschlossen haben.