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Verbraucherschützer gegen Penny

Erneut Klage gegen App-Rabatte im Supermarkt zurückgewiesen

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist im Zusammenhang mit seinen Klagen gegen App-Rabatte in Supermärkten erneut vor Gericht gescheitert. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass der Discounter Penny weiterhin Rabatte bewerben darf, die eine App-Nutzung voraussetzen.

Die Klage wurde bereits im vergangenen Jahr von den Verbraucherschützern eingereicht. Anlass war die Print-Werbung für einen Preisnachlass in Höhe von 52 Prozent auf einen Fruchtjoghurt. Der Rabatt konnte jedoch nur erhalten werden, wenn man die Penny-App verwendet.

Penny App Rabatt

Gericht sieht keine Diskriminierung durch App-Rabatte

Das Oberlandesgericht Hamm sah den von den Verbraucherschützern unterstellten Sachverhalt der Diskriminierung allerdings nicht gegeben. Es sei keine „Benachteiligung aus Gründen einer Behinderung oder des Alters“ feststellbar, dementsprechend sei die Bestimmung aus § 19 Abs. 1 AGG nicht verletzt und es liege weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Benachteiligung vor.

Um den Tatbestand der Diskriminierung zu erfüllen, müsse es ältere oder behinderte Menschen geben, die ein Interesse hätten, die App zu nutzen, dies aber aus Altersgründen oder wegen einer Behinderung nicht könnten. Die klagenden Verbraucherschützer hätten dies nicht ausreichend nachgewiesen. Die allgemeine Aussage, dass ältere Menschen das Internet und internetfähige mobile Endgeräte weniger nutzten als jüngere Menschen, reicht dem Gericht zufolge nicht aus.

Revision vor dem Bundesgerichtshof möglich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband will nun weitere Maßnahmen prüfen. Das Gericht hat eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen.

In einem ähnlichen Verfahren sind die Verbraucherschützer vor dem Oberlandesgericht Bamberg gescheitert. Dort ging es um eine Werbeaktion von Netto, bei der ebenfalls ein Preisnachlass an die Nutzung der App des Discounters gekoppelt war.

Kritik richtet sich auch gegen Datenauswertung

Supermarkt Apps Statistik

Umfrage „Welche Supermarkt-Apps verwenden Sie?“ (Mehrfachnennungen möglich, Angaben in Prozent)

Die grundsätzliche Kritik an solchen Angeboten geht in der Regel über den Vorwurf der Diskriminierung hinaus. Oft ist den Nutzern schlicht nicht bewusst, dass ihre App-Nutzung umfassend ausgewertet und zur Optimierung der Verkaufsstrukturen der Anbieter verwendet wird. Zudem zeigen Studien, dass sich rund zwei Drittel der App-Nutzer durch die darin angezeigten Angebote zu Mehrkäufen verleiten lassen.

16. Apr. 2026 um 19:39 Uhr von chris Fehler gefunden?


    40 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Meine Mutter zB ist blind. Sie hat weder was von der App noch von den Prospekten. Jetzt kommt aber keiner auf die Idee, die Prospekte abzumahnen. Nicht, dass ich das wollte. Aber das wäre doch die selbe Logik.

  • Wann wurde die Klage eingereicht? 2010? Da hätte ich es noch verstanden. In 2026 ist ein Handy mit Klapphülle ein Must-have für jeden Boomer.

  • Deutsche Gerichte sind blind wie ein Fisch. Pro Verbraucher sind sie jedenfalls nicht.
    Und der deutsche Michel: Na, und? Mir egal, was mit den Daten passiert. Die wissen doch eh schon alles.
    #lassHirnregnen

    • Gerichte urteilen nach geltendem Recht. Und die Behauptung deutsche Gerichte seien blind wie ein Fisch – Fische sind übrigens nicht blind – ist dazu noch eine unsachliche Verallgemeinerung. Wenn es denn was zu verallgemeinern gäbe.

      Nebenbemerkung: Blind wie ein Maulwurf hätte besser gepasst. Stumm wie ein Fisch.

      Was meine Daten und was ich damit tue betrifft: Das geht Dich nichts an.

    • Das Gericht hatte in diesem Fall aber nicht über die Datenverwendung zu urteilen, sondern über die Frage, ob solche App-only-Angebote Personen aufgrund Alters oder Behinderung diskriminieren. Und das hat das Gericht in dieser Pauschalität verneint.

      Die Frage nach der Datennutzung stand nicht zur Verhandlung. Aber auch hier würde (ich mache Datenschutz beruflich) jedes Gericht pro App urteilen, weil es sich auf die Einwilligung der betroffenen Person stützt, freiwillig ihre Daten gegen Rabatte zur Verfügung zu stellen. Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich, folglich genügt sie den Grundsätzen der DSGVO (dass sich kaum jemand den Einwilligungstext und die Datenschutzhinweise durchliest, ist nicht das Problem der jeweiligen Supermarktketten).

    • Na dann, in den nächsten Jahren scheiden eine nicht unerhebliche Anzahl von Richtern aus. Was hält dich ab?

    • Gerichte entscheiden halt nach Sachlage und auf der Basis von Gesetzen und nicht nach ‚was nützt mir persönlich die Entscheidung‘.
      Möglicherweise unterscheiden die sich da von einer Vielzahl an Bundesbürgern.

  • Deswegen ist Penny und Lidl zu meiden und Aldi zu bevorzugen.
    Dort gibt es keine App, keine unverständlichen Bonus- oder Rabattprogramme oder sonstige Pseudo-Kundenbindungsversuche.
    Einfach nur günstige Preise für alle.

    • bleibt wohl jedem selbst überlassen, wo er einkauft und ob er ne App nutzt oder nicht (wie man oben ja sieht).
      Ich geh nie zu Aldi, weil der einfach weiter weg ist und nicht in meine täglichen Wege passt. Lidl ist hier um’s Eck und wenn ich dann zwischendurch noch nen Joghurt gratis bekomm (jaja, ich zahl mit meinen Daten), dann ist das für mich ok.
      Das Lustigste dabei ist ja, dass bei uns 3 Personen mit dem selben Login in der App arbeiten, von daher: Viel Spaß beim Auswerten „meiner“ Einkäufe ;)

  • Vollkommen richtige Entscheidung. Das Diskriminierungsverbot verbietet nicht Menschen unterschiedlich zu behandeln, sondern nur sie willkürlich und unsachlich unterschiedlich zu behandeln.

    Wenn ich allergisch gegen Erdnüsse bin, kann ich Rabatte für Erdnüsse auch nicht sinnvoll wahrnehmen. Eine Diskriminierung ist das aber nicht.

  • Stefan B. aus H.

    Im Grundsatz finde ich es richtig, dass die Verkäufer über diese Rabatte entscheiden sollen dürfen. Ich stimme allerdings mit meinem Konsumverhalten ab. Deswegen wandern so ca. 60% meines Lebensmittelbudgets zu Aldi. Ich will keine weitere Datenkrake unnötig füttern und vor allem – Barzahlung.

  • Das kann einfach nicht sein, dass man gegen den Verkauf seiner Daten einen Rabatt bei LEBENSmitteln bekommt..

  • Gerätebesitz ist nicht Nutzungskompetenz.
    Ein Smartphone in der Schublade oder nur für Telefon/WhatsApp sagt nichts darüber aus, ob jemand:
    • App findet
    • installiert
    • Konto anlegt
    • Passwort verwaltet
    • Datenschutz versteht
    • Coupons aktiviert
    • Updates bewältigt
    • QR-Code an der Kasse nutzt
    • Fehlermeldungen löst

    Zwischen „hat Smartphone“ und „kann Penny-App sicher nutzen“ liegt oft ein ganzer Hindernisparcours.
    Das ist der blinde Fleck vieler Statistiken:
    Sie messen Zugang, nicht Beherrschung.
    Juristisch bleibt es trotzdem schwierig, weil Gerichte harte Nachweise wollen: Wie viele Betroffene? Welche konkreten Hürden? Welche Altersgruppe? Welche App-Probleme? Welche Ausschlusswirkung?

    Gesellschaftlich ist der Punkt brisant:
    Wenn Rabatte nur über komplizierte Apps laufen, wird Preisvorteil an digitale Kompetenz gekoppelt. Das benachteiligt vor allem Ältere, Unsichere und Technikferne. Das ist schlicht Altersdiskriminierung.

    Nicht das Smartphone entscheidet über Teilhabe, sondern die Fähigkeit, den digitalen Hindernislauf zu überstehen. Genau daran scheitern viele App-Rabatte.

    • Eine Fähigkeit nicht zu haben und deshalb etwas nicht zu können/zu erhalten ist keine Diskriminierung per se. Wenn du nicht lesen kannst, kannst du auch keine gedruckten Rabattcoupons nutzen, trotzdem wirst du durch deren Existenz nicht diskriminiert. Wenn du keine handwerklichen Fähigkeiten hast, musst du auch mehr bezahlen als jemand, der die Fähigkeiten hat und keinen Handwerker braucht. Wäre deiner Logik nach diskriminierend, ist es aber nicht. Ab einer bestimmten Durchdringung und Zeit wird eine neue Technik zu etwas, dessen Beherrschung als „normal“ vorausgesetzt werden kann – es wird auch keiner mehr von Diskriminierung reden, wenn etwas nur telefonisch erfolgen kann, weil jemand zu alt ist, um ein Telefon zu bedienen.

  • Irgendwann kommt man nur noch mit Werbeprofil in den Supermarkt und am Eingang muss man bestimmt durch einen Nacktscanner.

  • Wenn es danach geht, dürfte es ja auch kein Netflix, Disney+ und co. geben weil ältere Menschen es nicht im linearen TV sehen können, und dieses „Internet“ brauchen und damit auch eine „Email“ und dann ggf. noch ne „App“ unzumutbar! Alte Menschen können doch nur im Park Enten füttern! Also nach deren Logik.

    Was für nen Quatsch, keiner ist gezwungen die Apps zu nutzen, wer die Angebote nicht nutzen möchte, muss es nicht. Und wer die Praxis nicht unterstützen möchte geht halt zu Aldi.

    • Und wenn Aldi morgen auch sowas einführt wird es dann ein Punkt? Genau deswegen versucht man idR vorher solche Dinge zu thematisieren. Wenn das ‚Kind in den Brunnen gefallen ist‘ ist es zu spät.

  • Ich hoffe beim nächsten Mal klappt es. Der Mist muss aufhören.

  • Gernhardt Reinholzen

    Es ist eine Frechheit dass dies Gängelung Legal ist.
    Was kommt als Nächstes? Extra Rabatt, wenn du deine Social Media Konten in der App verknüpfst, Rabatt nur noch, wenn du vorm Kassierer den Tanz des Tages aufführst? Ich will diese dämlichen Apps nicht auf meinem Smartphone! Ich will nicht für jedes Unternehmen bei dem ich einkaufe eine App laden, nur um Angebote wahrzunehmen die man früher auch ohne App wahrnehmen konnte.

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