iphone-ticker.de — Alles zum iPhone. Seit 2007. 43 762 Artikel

Verbraucherschützer gegen Penny

Erneut Klage gegen App-Rabatte im Supermarkt zurückgewiesen

Artikel auf Mastodon teilen.
7 Kommentare 7

Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist im Zusammenhang mit seinen Klagen gegen App-Rabatte in Supermärkten erneut vor Gericht gescheitert. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass der Discounter Penny weiterhin Rabatte bewerben darf, die eine App-Nutzung voraussetzen.

Die Klage wurde bereits im vergangenen Jahr von den Verbraucherschützern eingereicht. Anlass war die Print-Werbung für einen Preisnachlass in Höhe von 52 Prozent auf einen Fruchtjoghurt. Der Rabatt konnte jedoch nur erhalten werden, wenn man die Penny-App verwendet.

Penny App Rabatt

Gericht sieht keine Diskriminierung durch App-Rabatte

Das Oberlandesgericht Hamm sah den von den Verbraucherschützern unterstellten Sachverhalt der Diskriminierung allerdings nicht gegeben. Es sei keine „Benachteiligung aus Gründen einer Behinderung oder des Alters“ feststellbar, dementsprechend sei die Bestimmung aus § 19 Abs. 1 AGG nicht verletzt und es liege weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Benachteiligung vor.

Um den Tatbestand der Diskriminierung zu erfüllen, müsse es ältere oder behinderte Menschen geben, die ein Interesse hätten, die App zu nutzen, dies aber aus Altersgründen oder wegen einer Behinderung nicht könnten. Die klagenden Verbraucherschützer hätten dies nicht ausreichend nachgewiesen. Die allgemeine Aussage, dass ältere Menschen das Internet und internetfähige mobile Endgeräte weniger nutzten als jüngere Menschen, reicht dem Gericht zufolge nicht aus.

Revision vor dem Bundesgerichtshof möglich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband will nun weitere Maßnahmen prüfen. Das Gericht hat eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen.

In einem ähnlichen Verfahren sind die Verbraucherschützer vor dem Oberlandesgericht Bamberg gescheitert. Dort ging es um eine Werbeaktion von Netto, bei der ebenfalls ein Preisnachlass an die Nutzung der App des Discounters gekoppelt war.

Kritik richtet sich auch gegen Datenauswertung

Supermarkt Apps Statistik

Umfrage „Welche Supermarkt-Apps verwenden Sie?“ (Mehrfachnennungen möglich, Angaben in Prozent)

Die grundsätzliche Kritik an solchen Angeboten geht in der Regel über den Vorwurf der Diskriminierung hinaus. Oft ist den Nutzern schlicht nicht bewusst, dass ihre App-Nutzung umfassend ausgewertet und zur Optimierung der Verkaufsstrukturen der Anbieter verwendet wird. Zudem zeigen Studien, dass sich rund zwei Drittel der App-Nutzer durch die darin angezeigten Angebote zu Mehrkäufen verleiten lassen.

16. Apr. 2026 um 19:39 Uhr von chris Fehler gefunden?


    Du bist beim aktuellsten Artikel angekommen.
    Glückwunsch, und 43.762 weitere hätten wir noch.
    7 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Meine Mutter zB ist blind. Sie hat weder was von der App noch von den Prospekten. Jetzt kommt aber keiner auf die Idee, die Prospekte abzumahnen. Nicht, dass ich das wollte. Aber das wäre doch die selbe Logik.

  • Deutsche Gerichte sind blind wie ein Fisch. Pro Verbraucher sind sie jedenfalls nicht.
    Und der deutsche Michel: Na, und? Mir egal, was mit den Daten passiert. Die wissen doch eh schon alles.
    #lassHirnregnen

    • Das Gericht hatte in diesem Fall aber nicht über die Datenverwendung zu urteilen, sondern über die Frage, ob solche App-only-Angebote Personen aufgrund Alters oder Behinderung diskriminieren. Und das hat das Gericht in dieser Pauschalität verneint.

      Die Frage nach der Datennutzung stand nicht zur Verhandlung. Aber auch hier würde (ich mache Datenschutz beruflich) jedes Gericht pro App urteilen, weil es sich auf die Einwilligung der betroffenen Person stützt, freiwillig ihre Daten gegen Rabatte zur Verfügung zu stellen. Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich, folglich genügt sie den Grundsätzen der DSGVO (dass sich kaum jemand den Einwilligungstext und die Datenschutzhinweise durchliest, ist nicht das Problem der jeweiligen Supermarktketten).

  • Vollkommen richtige Entscheidung. Das Diskriminierungsverbot verbietet nicht Menschen unterschiedlich zu behandeln, sondern nur sie willkürlich und unsachlich unterschiedlich zu behandeln.

    Wenn ich allergisch gegen Erdnüsse bin, kann ich Rabatte für Erdnüsse auch nicht sinnvoll wahrnehmen. Eine Diskriminierung ist das aber nicht.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPhone, iPad, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 43762 Artikel in den vergangenen 6802 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2026 aketo GmbH   ·   Impressum   ·      ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven