iphone-ticker.de — Alles zum iPhone. Seit 2007. 43 745 Artikel

Gericht bestätigt Sonderbehandlung

App-Rabatte im Supermarkt: Grünes Licht für Zwei-Kassen-Gesellschaft

Artikel auf Mastodon teilen.
49 Kommentare 49

Rabatte, die ausschließlich über eine Smartphone-App verfügbar sind, bleiben im deutschen Einzelhandel voraussichtlich zulässig. In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Bamberg deutete sich an, dass eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen den Discounter Netto keine Aussicht auf Erfolg hat.

Netto Marken Discount PickGo Funktion 2

Hintergrund ist eine Werbeaktion, bei der ein Preisnachlass nur über die App des Unternehmens eingelöst werden konnte.

Preisnachlass nur über die App

Nach Einschätzung des Gerichts liegt darin keine unzulässige Benachteiligung. Die App stehe grundsätzlich allen Nutzern ab einem bestimmten Alter zur Verfügung. Händler seien nicht verpflichtet, ihre Angebote an die individuellen Möglichkeiten einzelner Kundengruppen anzupassen. Auch der Zugang zu Rabatten könne unterschiedlich bewertet werden. Digitale Anwendungen könnten für einige Nutzergruppen sogar einfacher zugänglich sein als klassische Werbemittel.

Die Verbraucherschützer sehen das anders. Sie argumentieren, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen faktisch ausgeschlossen würden, etwa wenn kein geeignetes Gerät vorhanden ist oder die Nutzung von Apps nicht möglich ist. Entsprechend fordern sie, dass Preisnachlässe grundsätzlich für alle Kunden zugänglich sein sollten.

Apps steuern Kaufverhalten

Die aktuelle Entwicklung knüpft an frühere Kritik an, über die wir bereits berichtet haben. Demnach dienen Supermarkt- und Discounter-Apps nicht nur der Bereitstellung von Coupons, sondern auch der gezielten Steuerung des Einkaufsverhaltens. Studien zeigten zuletzt, dass sich viele Nutzer durch App-Angebote zu zusätzlichen Käufen verleiten lassen. Gleichzeitig fällt die tatsächliche Ersparnis im Durchschnitt vergleichsweise gering aus.

Supermarkt Apps Statistik

Umfrage „Welche Supermarkt-Apps verwenden Sie?“ (Mehrfachnennungen möglich, Angaben in Prozent)

Auch aus Sicht des Handels sind Apps ein zentrales Instrument geworden. Sie ermöglichen es, Kunden besser kennenzulernen und Angebote gezielt auszuspielen. Der Handelsverband Deutschland verweist darauf, dass die Grundpreise weiterhin für alle Kunden gelten und zusätzliche Rabatte als optionales Angebot zu verstehen sind.

Parallel zu dem Verfahren in Bamberg bereitet der Verbraucherzentrale Bundesverband weitere Klagen vor. Verfahren gegen andere Discounter wie Penny und Lidl sind bereits in Planung.

19. März 2026 um 11:10 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    49 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Mal sehen, was der BGH dazu sagen wird. Im Zweifel ist hier die Bundesregierung oder die (ach so böse) EU gefordert.
    Ich sehe insbesondere die Tatsache als kritisch an, dass den Nutzern selten bekannt und bewusst ist, dass über die Apps Ihr Kaufverhalten gezielt ausgespäht und zur Manipulation verwendet wird.
    Und an alle, die jetzt gleich sagen werden: „Ich lasse mich nicht manipulieren, ich weiß genau was ich kaufe und was nicht“
    Diese Apps und andere Dinge wie Temu etc. (Und auch klassische Werbung) gibt es nur, weil wir Menschen ALLE leicht manipulierbar sind! Um so mehr Händler vom konkreten Kunden wissen, umso leichter lässt er sich steuern.

  • War doch von Vorhinein klar. Märkte sponsern und alle geben nach auch Gerichte

  • Vollkommen richtige Entscheidung. Wer sich – aus welchen Gründen auch immer – dafür entscheidet kein Smartphone mit App Anbindung zu nutzen, tut dies freiwillig. Und ist wohl in der absoluten Minderheit.
    Und das Argument „Aber die Älteren“ zieht auch nicht. Auch diese Generation hat inzwischen zum weitaus größten Teil ein Smartphone.
    Es gibt Dinge bei denen der Verbraucherschutz sehr notwendig ist – dieser Punkt gehört für mich nicht dazu !

    • Leider ist die Benutzung der App aber mit der Tatsache verbunden, dass hier die angeblichen Rabatte mit der Preisgabe von personenbezogenen Daten verbunden ist. Somit besteht schon ein gewisser Zwang bei der Nutzung der App. Also entweder müssen die Betreiber der App dazu gerichtlich gezwungen werden dies auch an prominenter Stelle genauso zu erklären, oder sie müssen die Benachteiligung für die Kunden aufheben, die Ihre Daten nicht preisgeben wollen. Aber der Unsinn, dass behauptet wird, hier handelt es sich um Rabatte muss endlich aufhören! Das ist ein klassischer Daten gegen Rabatt Deal, der auch genauso bezeichnet werden muss.

      • Dies ist eine andere Rechtsfrage. Die Verbraucherschützer wollten nicht die APP als solche verbieten lassen, sondern erreichen, dass neben dem digitalen Coupon auch immer noch die Printvariante herausgegeben wird. Hier sagt das Gericht, nein, digital reicht. Dies ist schon aus Umweltgründen zu begrüßen. Die Frage der Datennutzung, also der Deal: Daten gegen Rabatt, sollte aber auch geklärt werden. Ist aber, wie gesagt, ein anderer Klagegegenstand.

      • Personenbezogene Daten?
        Was muss ich denn angeben? Name, Geburtsdatum, evtl. noch eine Adresse, allerdings die meist nicht und eine E-Mailadresse.
        Ich heiße Max Muster, geb. 1.2.1977, und meine Emailadresse ist eine von iCloud generierte Adresse. Was genau können die jetzt mit diesem Quatsch anfangen. Ich habe noch nie im Supermarkt gehört, dass einer sagt, sie sind aber nicht Max Muster.

      • @Thom; auch wenn du Fake Daten angibst, erstellen die ja trotzdem ein Profil und zeigen dir passende Werbung bzw. verleiten dich mehr zu laden als du wirklich brauchst…
        Es geht ja nicht primär darum deine persönlichen Daten auszuspionieren als dein Einkaufsverhalten zu tracken und daraus Werbung zu generieren.

      • Soviel muss gar nicht angegeben werden.

        Ich habe kürzlich die Lidl plus App installiert, weil ich die Ladesäulen nutzen möchte (bei uns der günstigste DC-Preis).
        Zunächst musste ich nur eine Emailadresse angeben (wurde als verborgene Adresse von Apple genommen, also kein Bezug zu meiner Person).
        Ansonsten Name und Geburtsdatum. Da wird aber Nix geprüft, da kannst du Donald Duck eintragen. Das Geb Datum zeigt nur Volljährigkeit.
        (Ich habe an der Stelle aber echte Daten eingetragen, da ich für die Ladesäulennutzung noch mehr hinterlegen muss, bis hin zu Lidl-Pay)

        Mag nicht ganz legal sein, wird aber auch nicht verfolgt, und Lidl ist das schon gleich ganz egal.
        Sie tracken und „durchleuchten“ also tatsächlich eine Phantasieperson, wenn man das so möchte. Die rabattierten Lockangebote bekomme ich ja ohnehin in der App, der Prozeß an sich funktioniert also.

        Man muss da gar nicht immer mit dem Aluhut kommen, so schlimm ist das nun wirklich nicht.

        Wer natürlich unvorsichtig überall immer alles korrekt einträgt, na ja, der muss sich nicht wundern…

    • Verbraucherschutz ? Über eine App bestimmt nicht ! Eher ja wohl im Gegenteil ! Diese Apps spionieren und tracken jeden Einkauf !!! Und JA ! MEIN Schwiegervater (84 Jahre) hat kein Smartphone, will und braucht auch keines ! Soll er jetzt bestraft werden und keine Angebote erhalten ? Bitte überdenken Sie mal Ihr Posting !

  • So ziemlich das letzte, was ich persönlich je nutzen würde, aber unangemessene Benachteiligung ist ja wohl Quatsch. Wenn man teilnehmen möchte, findet man auch Wege, das zu tun, die Hürden sind ja nicht unüberwindbar.

  • Ich habe solche Apps nicht, aber wie ist das mit blinde Menschen, können die eine solche App nutzen? Sonnst wären die ja immer ausgegrenzt von solchen Rabattaktionen.

      • Was für eine Frage, oh Mann, wer hat dir eigentlich dein Gehirn nicht eingebaut…. :)))

      • Tut mir leid, aber ich verstehe den Sinn dieser Frage nicht?
        Erwarten Sie das blinde Menschen auf allen vieren die Kacke ihrer Hunde suchen und auflesen?
        Blindenbegleithunde haben nicht umsonst Sonderrechte und dürfen überall hin, wo normale Hunde nicht hindürfen.
        Manche Menschen ist auch keine Äußerung zu peinlich, nur um auf sich aufmerksam zu machen…

      • Ist nen Spruch von Cind aus Marzahn. Mir gehts aber gut, Danke Dir Daniel Son!

      • ahhh – der Spruch ist also von Cindy aus Marzahn !
        Das zeigt noch mehr, wessen Geistes Kind du bist

      • D.h. Blindenführhund, als ob der Hund selber nicht sieht Denkmal darüber nach.

      • Nein, das müssen wir auch nicht. Hat ein Gericht bestätigt die sehenden Menschen müssen es aber machen.

    • Meine Mutter ist blind (2% Sehkraft). Hat ein Handy und kann das allernötigste hauptsächlich per Stimme (Gemini) bedienen. Solche Apps leider überhaupt nicht.

      • Je nachdem, wie alt ist eine iPhone Schulung vielleicht nicht verkehrt dann kann sie das lernen.

    • Wie kaufen Blinde ein? Legitime Frage, ich meine das nicht abwertend! Mir ist klar, dass sie einiges hinkriegen, aber jegliche Produkte an der Verkaufswsng unterscheiden nur anhand des gefühlten Formates wird auch nicht immer funktionieren (Dosen und Gläser, zum Beispiel fühlen sich immer gleich an). Ich glaube, die Probleme liegen hier bestimmt woanders.

    • Das Selbe Problem ist doch auch schon da bei Rabatten in Prospekten. Da hat sich keiner aufgeregt.
      Apps können mittlerweile auch von Blinden bedient werden. das iPhone kann das. Da ist die Einstiegshürde sogar noch geringer.

    • Crack Federvieh

      0,08% der Bevölkerung. Ist natürlich unkomfortabel für sie. Bleibt mal realistisch. Aber was ist mit Leuten, die ihr Bett nicht verlassen können? Das sind weit mehr und die können nicht mal die normalen Angebote selbstständig wahrnehmen.

    • Wenn die Apps komplett barrierefrei sind, dann kann man es nutzen sind sie aber leider nicht deshalb ist es schwierig.

    • SightlessHorseman

      Ich betreibe mal ein klein bisschen Aufklärung, scheint ja nötig zu sein.
      Ja, ich bin blind, nutze ein iPhone seit 2011. Per VoiceOver sind sehr viele Apps sehr gut zugänglich, es liegt aber immer an der App selber wie gut diese nutzbar ist, da kann man keine spontane Antwort geben.
      Ich sag mal so, sollte die App nicht nutzbar sein hoffe ich einfach mal nicht, dass irgendwann jemand von euch hinter mir an der Kasse steht und ich gerade einen Rabatt einlösen will. Weil, glaub mal, ich ziehe das in die Länge, da ist mir dann auch die Schlange hinter mir egal.

  • Tja, Wirtschaftsfaschismus halt! Immer schon den letzten Krümel aus der komme lecken. Kundenbindungsapps und Datensammlergier sowie die Diskriminierung jener, die ihre Daten als wertvoll betrachten und nicht jedem dahergelaufenen Konzern offerieren wollen, wird somit gerade gerichtlich legitimiert.
    Da glaub ich mal wieder eher an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz!

    • Der Trick ist, alle paar Tage mal was ganz anderes einzukaufen, was man überhaupt nicht braucht. So kommt der Algorithmus durcheinander und weiß am Ende nicht wirklich, wie man einkauft.
      So mach ich es jedenfalls immer.

    • „Wirtschaftsfaschismus“? Du vergleichst die Diskriminierung bei Rabatten mit Systemen, die Menschen aus diskriminierenden Gründen ermorden? Geht es mit einem Tick mehr Verstand?

      • Nein nein! Ich vergleiche unser rein nach Wirtschaftsinteressen handelndes System mit einem ultranationalistischen, diktatorischen und antidemokratischen System, das keine andere Marschrichtung kennt als die propagierte.

    • Oh, ich gebe dir mal einen Geheimtipp:
      Du kannst auch Phantasienamen und Daten eintragen und eine Wegwerfmail oder eine generierte iCloudmail verwenden. Dann hast Du keine Daten zur Verfügung gestellt.

  • Verstehe den Sinn der Klage nicht – wenn jemand keine App nutzt, zahlt er den normalen Preis. Wo ist das Problem?

    Jemand der seine Daten etc quasi verkauft, bekommt halt Boni dafür.

    Aber noch mal – der normale Kunde hat ja KEINE Nachteile.

  • Ein Supermarkt kennt das Einkaufsverhalten von Donald Duck, der andere von Herrn Super Markt und wenn es wieder iwo ein Angebot gibt, wirds ein anderer Name. Mailadresse sowieso ein eigene. Push, mobile Daten, Standort etc gibts eh nicht, wenn dann nur im Supermarkt. Ist also fast wie ein QR Code auf Papier, halt auf dem Display.

    • Egal welche Phantasienamen man zur Registrierung nutzt, man nutzt immer den gleichen Account beim Einkaufen, und dieser Account wird getrickst und analysiert. Auf der Basis wird dann dem Nutzer dieses Accounts entsprechende Werbung und gezielte Rabatte ausgespielt.
      Ganz vereinfacht: der Algorithmus weiß, dass der Nutzer, immer wenn er Margarine kauft auch Toastbrot und eine bestimmte Käsesorte kauft. Also bekommt der Account ein Angebotsrabatt für Margarine 50c billiger geschickt, wenn an dem Tag das Toastbrot um 20c teurer wird und der Käse um 40c.
      Unterm Strich also 10c + für den Händler.
      Wie gesagt, stark vereinfacht.
      Die nächste (geplante und teils schon in Erprobung befindliche) Stufe: Man scant alles selber mit der App und bezahlt direkt mit der App und dabei bekommt jeder Kunde individuelle Preise.

      • das setzt allerdings voraus, dass die App weiß was im Kühlschrank passiert und wo der Nutzer sonst noch so kauft. Also lol…

    Redet mit. Seid nett zueinander!

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    ifun.de ist das dienstälteste europäische Onlineportal rund um Apples Lifestyle-Produkte.
    Wir informieren täglich über Aktuelles und Interessantes aus der Welt rund um iPhone, iPad, Mac und sonstige Dinge, die uns gefallen.
    Insgesamt haben wir 43745 Artikel in den vergangenen 6801 Tagen veröffentlicht. Und es werden täglich mehr.
    ifun.de — Love it or leave it   ·   Copyright © 2026 aketo GmbH   ·   Impressum   ·      ·   Datenschutz   ·   Safari-Push aketo GmbH Powered by SysEleven