vzbv sieht Gesetzgeber in der Pflicht
„Geldschneiderei“: Verbraucherzentrale erinnert an teure EU-Anrufe
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist verärgert. Um dies zu registrieren muss man nur den ersten Satz des Vorstandsmitglieds Klaus Müller in der heute ausgegebenen Pressemitteilung zur EU-weiten Roaming-Regelungen lesen: „Diese Geldschneiderei der Telekommunikationsunternehmen muss unterbunden werden“.
Müller spielt dabei auf eine Eigenart der internationalen Abrechnung von Mobilfunk-Telefonaten an, die auch nach dem Roaming-Ende vom 15. Juni 2017 weiter fortbesteht. Wer von Deutschland aus mit seinem Mobiltelefon in andere EU-Länder telefoniert, muss aktuell zwischen 0,19 Euro und 14,90 Euro pro Minute zahlen.
Ein Vertrags-Detail, das viele Nutzer nicht auf dem Schirm haben wie eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentrale zeigt: Mehr als die Hälfte (52 Prozent) aller Befragten, die in den letzten zwölf Monaten von Deutschland aus privat ins EU-Ausland telefoniert haben, glaubt, dass die Abschaffung der Roaming-Gebühren auch für Anrufe von Deutschland in das EU-Ausland gilt.
Insgesamt hat gut jeder Vierte (27 Prozent) aller bundesweit Befragten in den vergangenen zwölf Monaten von Deutschland aus privat ins EU-Ausland telefoniert. 70 Prozent der Verbraucher, die per Festnetz oder Mobilfunk im EU-Ausland anrufen, nutzen für diese Telefonate sogenannte Normaltarife ohne verbilligten Auslandstarif.
Entsprechend fordert der vzbv ein Einschreiten des Gesetzgebers. Dieser sollte dem Vorschlag des Europäischen Parlamentes folgen und einen Grundsatz der Nichtdiskriminierung für den Preis bei Anrufen und Nachrichten vom EU-Inland ins EU-Ausland gesetzlich festschreiben.
Abwarten. Wer den Roaming-Verhandlungen gefolgt ist, wird wissen, dass wir wohl noch mindestens zwei Jahre auf entsprechende Vorstöße warten können.