Klage gegen WOLT-Mutter
Fahrrad-Lieferdienste: „Luxussteuer“ für iPhone-Nutzer
Kurz nachdem der Autovermieter SIXT mit einem eigenen Car-Sharing-Angebot in den deutschen Markt einstieg, irritierte der SIXT-Vorstand mit seiner Preispolitik, die von iPhone-Nutzern eine „Luxussteuer“ einforderte. Wer die SIXT-App auf dem iPhone nutzt, so die Botschaft damals, der müsse sich auf höhere Kosten als der durchschnittliche Android-Anwender einstellen.
„Luxussteuer“ für iPhone-Nutzer
Im Frühjahr 2019 argumentierte der SIXT-Vorstand mit einer Shopping-Analogie: „Wer aus einem Chanel-Laden auf der Maximilianstraße läuft, bekommt wahrscheinlich einen höheren Preis als jemand, der aus einem Outlet-Geschäft kommt“, so die Ansage damals.
Zwei Tage später machte SIXT dann auf dem Absatz kehrt, entschuldigte sich und gab an, mit der hauseigenen Car-Sharing-App auch zukünftig komplett datenschutzkonform arbeiten zu wollen.
Ob man hier versehentlich gehandelt oder schlicht zu viel der eigenen Strategie preisgegeben hatte, wird sich nicht mehr klären lassen. Dass SIXT jedoch nicht das einzige Unternehmen ist, dass sich eine „Luxussteuer“ auf iPhone-Nutzer vorstellen kann, dürfte nicht zur Debatte stehen.
Klage gegen WOLT-Mutter DoorDash
In den Vereinigten Staaten muss sich die WOLT-Mutter DoorDash jetzt mit Vorwürfen diesbezüglich auseinandersetzen. Wie aus einer Anfang des Monats eingereichten Klageschrift (PDF-Download) gegen den Fahrrad-Lieferdienst hervorgeht, soll dieser iPhone-Nutzern kontinuierlich mehr Kosten in Rechnung gestellt haben als Android-Nutzern.
Testbestellungen, die zur gleichen Zeit beim selben Restaurant erfolgten, wurden demnach, trotz identischer Entfernungen der Lieferadresse und auch inhaltlich übereinstimmenden Bestellungen, für iPhone-Nutzer stets teurer als für Android-Anwender.
Dabei soll der Lieferdienst eine so genannte „Expanded Range Fee“ geltend gemacht haben – hat diese aber offensichtlich unabhängig von der Entfernung der Lieferadresse angesetzt.
Teilweise wurden iPhone-Nutzern sogar Mehrkosten von 5 US-Dollar berechnet, obwohl diese näher an den Restaurants wohnten als die bei den vom Android durchgeführten Testbestellungen.
Vorwürfe, auf die man bei DoorDash mit folgendem Statement reagiert hat:
„Die vorgebrachten Behauptungen sind unbegründet und schlichtweg unberechtigt. Wir stellen sicher, dass die Gebühren während des gesamten Kundenerlebnisses offengelegt werden, einschließlich auf jeder Restaurant-Storepage und vor dem Bezahlen. Der Aufbau dieses Vertrauens ist von entscheidender Bedeutung und ist der Grund, warum die Mehrheit der Lieferaufträge auf unserer Plattform von wiederkehrenden Kunden erteilt wird. Wir werden uns weiterhin bemühen, unsere Plattform für die Kunden noch besser zu machen, und werden uns energisch gegen diese Vorwürfe wehren.“
Nun gilt es das Verfahren abzuwarten.