Nachhaltigere Elektrogeräte gefordert
EU-Aktionsplan sieht „Recht auf Reparatur“ vor
In einem neuen „EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft“ soll unter anderem ein „Recht auf Reparatur“ verankert werden. Die EU-Kommission will damit die Rechtsansprüche der Verbraucher gegenüber Herstellern weiter stärken. Der Entwurf für den Aktionsplan kursiert bereits in Medienkreisen und soll am morgigen Dienstag vorgestellt werden.
Bilder: Apple
Unter anderem zitiert die Wirtschaftswoche aus dem Dokument. Dem zufolge will die EU-Kommission das Verbraucherrecht überarbeiten und dabei ein neues Recht auf Reparatur schaffen, bei dem elektronische Produkte sowie Produkte der Informations- und Kommunikationstechnik besonders im Fokus stehen. Ein konkreter Gesetzesvorschlag soll bereits im vierten Quartal des Jahres vorgelegt werden.
Das Gesetz soll zu nachhaltigerem Konsum animieren und verhindern, dass Elektrogeräte so gestaltet werden, dass sie sich gar nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand reparieren lassen. Das europäische Recht auf Reparatur soll weitere Initiativen wie die Richtlinie für einheitliche Ladegeräte begleiten. Es ist anzunehmen, dass die vor kurzem von einer dänischen Zeitung zitierten Pläne hinsichtlich einer Pflicht, den Austausch von Akkus zu ermöglichen, ebenfalls auf den neuen EU-Aktionsplan beziehen.