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Fahrplan für die Smart-eID

Digital-Perso: Auf Galaxy noch 2021, auf iPhone erst 2022

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In Amerika weisen sich die ersten Nutzer bereits mit dem Griff zum iPhone aus, in Deutschland werden wir uns plötzlich doch noch eine Weile gedulden müssen. Eigentlich hatte die Bundesregierung angekündigt, den Personalausweis bereits im Sommer 2021 auf dem Smartphone ablegen zu wollen, um damit ihrer Verpflichtung aus dem Onlinezugangsgesetz nachzukommen.

Digitale Identitaet

Jetzt hat bereits der September angefangen und passiert ist noch nicht wirklich viel. Zwar prüft ein ausgewählter Kreis von Testern die Infrastruktur bereits seit Mitte Mai, die dazu bereitgestellte ID Wallet-Applikation lässt sich mit echten Personalausweisen jedoch noch nicht nutzen und steckt nach wie vor in den Kinderschuhen.

Grober Fahrplan liegt vor

Aus Anlass des zum Monatsanfang in Kraft getretenen Smart-eID-Gesetzes hat die Bundesregierung heute nun ihren groben Fahrplan zur Implementierung des Digital-Perso (Smart-eID) vorgelegt. Aus diesem geht hervor, dass iPhone-Nutzer zur initialen Bereitstellung des digitalen Personalausweises erst mal in die Röhre schauen werden.

Smart-eID zum Start nur auf Galaxy-Geräten

So plant das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in einem ersten Schritt ausschließlich Geräte aus der Reihe Samsung Galaxy S zu unterstützen. Mit diesen werden die ersten Bürgerinnen und Bürger die Smart-eID dann ab Dezember 2021 nutzen können.

iPhone-Anwender müssen länger warten. Nach aktueller Planung des Bundesinnenministeriums werden diese, sowie die „meisten im Handel verfügbaren Smartphones“ in der ersten Jahreshälfte 2022 zum Zug kommen.

Die Online-Ausweisfunktion wird sich (wenn noch nicht geschehen) ab Mitte Oktober online beantragen lassen, auch verlegte PIN-Briefe, die zur Ersteinrichtung benötigt werden, sollen sich ab kommendem Monat bequem im Netz anfordern lassen.

Um den Online-Ausweis für das Ausweisen im Internet mit oder ohne Ausweiskarte nutzen zu können, muss dieser aktiviert sein. Das heißt Bürgerinnen und Bürger müssen ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN gesetzt haben. Hierfür benötigen sie ihren PIN-Brief. Das PIN-Setzen kann bei Abholung des Ausweisdokuments im Bürgeramt erfolgen oder zu einem späteren Zeitpunkt im Bürgeramt oder in einer App, wie zum Beispiel der AusweisApp2. Das nachträgliche PIN-Setzen im Bürgeramt ist seit 1. Januar 2021 gebührenfrei.

02. Sep 2021 um 20:11 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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