"Generalüberholt ist kein Neugerät"
Dänisches Gericht urteilt gegen Apples Refurb-Praxis
Ein Gericht im dänischen Glostrup hat heute zugunsten eines Apple-Kunden entschieden (Google Übersetzer), der gegen Apples Praxis geklagt hatte, bei Reklamationen und Reparaturen teils durch generalüberholte Geräte Ersatz zu leisten. Apple kann noch Einspruch gegen diese Entscheidung erheben, sollte das Urteil allerdings durch ein höheres Gericht bestätigt werden, sind Folgeurteile auch in anderen europäischen Staaten aber zumindest nicht auszuschließen.
Der Kläger hatte mit dem niedrigeren Wiederverkaufswert von generalüberholten Geräten argumentiert und unter Einbeziehung eines Sachverständigen Recht bekommen. Apple gibt an, dass diese Geräte strengsten Kontrollen unterliegen und bezeichnet die sogenannten „Refurb-Geräte“ auch gerne als „von einem Neugerät nicht zu unterscheiden“, diese können allerdings bis zu 13 ausgetauschte Funktions- und Bauteile enthalten. Trotz dieser Garantien – so der Sachverständige – gehe mit dem Vorgang ein Wertverlust einher.
Gut möglich, dass Apple nun versucht, das Urteil in der nächsthöheren Instanz zu kippen. Der erste Gerichtsentscheid kam auch schon auf Betreiben Apples zustande, das Unternehmen war mit einer vorausgehenden identischen Entscheidung einer Verbraucherschutzbehörde nicht einverstanden.
Allerdings darf man vor diesem Hintergrund nicht alle Apple-Reparaturen über einen Kamm scheren. Im besagten Fall legt das Gericht besonderen Wert auf die Feststellung, dass der Kunde nach seinen Reklamationen eine Rücknahme und den Ersatz durch ein Neugerät hätte erwarten können. Dieser Anspruch besteht sicher nicht generell und oft ist das von Apple im Tausch geschickte Gerät besser in Schuss als das zur Reparatur eingesandte.