Seit 2009 im App Store
Bußgeldrechner 2021: iPhone-App integriert neuen Katalog
Der Verlag für Rechtsjournalismus (VFR) hat seinen kostenlosen Bußgeldrechner schon vor einigen Wochen überarbeitet und im Softlaunch für Android und iOS bereitgestellt – jetzt ist die Ausgabe 2021 der Bußgeldkatalog- und Bußgeldrechner-App offiziell gestartet und lässt sich bei Interesse direkt auf das iPhone laden.
Die mobile Bußgeldkatalog-Übersicht berücksichtigt in ihrer neuen Ausgabe auch optisch überarbeiteten erstmals auch die überarbeiteten Strafgelder für Fahrrad- und E-Scooter-Fahrer und besitzt sowohl einen integrierten Bußgeldrechner als auch die Möglichkeit etwaige Sanktionen für das eigene Fehlverhalten im aktuellen Tatbestandskatalog zu suchen.
StVO-Novelle seit 2020 in Kraft
Erst im vergangenen Jahr hat die StVO-Novelle für eine Handvoll Änderungen im Straßenverkehr gesorgt. Seitdem ist die Nutzung von Blitzer-Apps durch den Fahrzeugführer während der Fahrt ausdrücklich verboten, zudem verteuerten sich erst 2017 die Preise für den Handy-Einsatz am Steuer.
Die Geldbuße für unerlaubte Nutzung von Handys während der Fahrt wurde im Oktober 2017 von 60 auf 100 Euro erhöht. Bei schweren Verstößen drohen darüber hinaus auch Fahrverbote und Geldbußen von 150 bzw. 200 Euro.
Seit damals gilt eine Regelgeldbuße für das Aufnehmen eines elektronischen Gerätes während der Fahrt, die neben Smartphones auch für andere Geräteklassen wie etwa Tablets und E-Book-Reader greift. Hier gilt für die Handy-Nutzung im Straßenverkehr:
- beim Führen eines Kfz 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister (mit Gefährdung 150 Euro und ein Monat Fahrverbot sowie 2 Punkte, mit Sachbeschädigung 200 Euro und ein Monat Fahrverbot sowie 2 Punkte);
- beim Radfahren 55 Euro.
Die App wird komplett kostenlos angeboten und ersetzt die bislang kostenpflichtige Pro-Version.
Nie mit „Aufwandsentschädigung“
Uns hat die App Bußgeldrechner 2021 als kleines Nachschlagewerk gut gefallen, weshalb wir euch hier auf den kostenfreien App Store Download hinweisen. Da die verantwortlichen Anbieter in ihren Pressehinweisen zum Download die Passage „Gerne unterstützen wir Sie auch mit einer Aufwandsentschädigung“ abgedruckt haben, muss hier jedoch noch ein Hinweis in eigener Sache untergebracht werden.
In unseren redaktionellen Bereich kann man sich nicht einkaufen. Wir nehmen generell kein Geld für App- oder Hardware-Berücksichtigungen entgegen. Auch nicht mit dem euphemistischen Etikett der „Aufwandsentschädigung“.