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Für Verfassungsschutz, BND und MAD

Bericht: Behörden erhalten Zugriff auf Messenger-Dienste

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Das ARD-Hauptstadtstudio hat einen Gesetzentwurf zugespielt bekommen, mit dessen Hilfe die Bundesregierung die Arbeit der deutschen Geheimdienste vereinfachen möchte. Dieser sieht vor, den Inlandsgeheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden auch den Zugriff auf Messenger-Dienste wie WhatsApp und iMessage einzuräumen.

Die neuen Befugnisse sollen die Behörde im Kampf gegen den Terrorismus mit modernen Werkzeugen ausstatten und diesen fortan erlauben, die eigentlich verschlüsselten Gespräche auf den Plattformen der populären Kurznachrichten-Dienste mitzulesen.

Allerdings sollen Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärische Abschirmdienst (MAD) die erweiterten Kapazitäten nicht wahllos einsetzen dürfen, sondern müssen sich den Nutzung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung für jeden Einzelfall genehmigen lassen.

Um in geltendes Recht umgesetzt werden zu können muss der Gesetzentwurf noch vom Parlament abgenickt werden. Mit der sich andeutenden Zustimmung der SPD scheint es hier jedoch so gut wie keine Hürden mehr zu geben. Während sich diese im vergangenen Jahr noch gegen eine entsprechende Erweiterung der Befugnisse ausgesprochen hatte, signalisieren die Sozialdemokraten nach der Streichung der sogenannten „Online-Durchsuchungen“ aus dem Gesetzentwurf, jetzt grünes licht für die Zustimmung zu eben jenem.

Video: Künftig auch Nachrichtendienste im Visier

Von dem Ausbau der Quellen-TKÜ versprechen sich die Geheimdienste eine bessere Überwachung von Einzeltätern, deren Kommunikation bislang nur umständlich beobachtet werden konnte.

Die Gesetzesnovelle wurde unter anderem vom Chaos Computer Club kritisiert, der der Bundesregierung vorwirft, mit dem Vorstoß die Sicherheit aller Anwender aufs Spiel zu setzen. Statt Sicherheitslücken in Messengern für den eigenen Zugriff zu nutzen, sollten Strafverfolgungsbehörden dabei mitwirken diese zu schließen.

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22. Okt 2020 um 08:42 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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