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Werbung, In-App-Käufe, Tracking

Apples neue Entwickler-Richtlinien: Die 7 wichtigsten Änderungen

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Kurz vor dem Start von iOS 14 und macOS Big Sur hat Apple zumWochenende die massiv umstrittenen Review-Richtlinien überarbeitet und eine neue Fassung des für alle registrierten Entwickler verpflichtenden Regelwerkes veröffentlicht, das gleich in mehreren Bereichen mit geänderten Textpassagen, neuen Formulierungen und überarbeiteten Anforderungen auftritt.

Guidelines

Wir haben die sieben wichtigsten Ergänzungen Apples unten notiert und verweisen euch zudem auf diesen Direkt-Vergleich der aktuell gültigen und der vorherigen Fassung der sogenannten „App Store Review Guidelines“.

Punkt 2.3.1 – Entwickler müssen Änderungen melden

Um versteckte Änderungen in neu eingereichten App-Updates zukünftig auszuschließen, müssen Entwickler der App Store-Eingangskontrolle fortan alle Änderungen im Detail mitteilen. Apple scheint damit die Einführung versteckter Bezahlsysteme – wie im Fall Fortnite beobachtet – erschweren zu wollen.

Punkt 2.5.16 – App Clips müssen werbefrei sein

App Clips, die mit iOS 14 möglichen Mini-Apps, die sich nach dem Scannen eines QR-Codes ohne Installation ausführen lassen, müssen komplett werbefrei angeboten werden.

Punkt 3.1.2(a) & Punkt 4.9 ff. – Game-Streaming-Dienste sollen Apps anbieten

Apple bietet den bislang im App Store untersagten Game-Streaming-Diensten eine Möglichkeit an, iPhone und iPad zu erreichen. Diese müssen pro angebotenem Spiele eine spezifische App anbieten. Zwar darf eine Katalog-App dann auf die zahlreichen Einzel-Apps verlinken, diese müssen aber einzeln angeboten aktualisiert und verwaltet werden.

Punkt 3.1.3 ff. – In-App-Pflicht mit Ausnahmen

Einen großen Teil der überarbeiteten Richtlinien nehmen Apples neu formulierte Anforderungen an Entwickler ein, was die Implementierung der von Apple angebotenen In-App-Kauf-Mechanismen angeht.

So definiert Apple eine Handvoll Ausnahmen, in denen anderen Bezahlverfahren als Apples In-App-Kauf akzeptiert werden. Allerdings dürfen diese Apps ihre Nutzer nicht aktiv auf die alternativen Bezahlverfahren hinweisen.

Apples Sonderregelungen sind so umfangreiche, dass hier schon ganze Aufsätze zum Thema verfasst wurde, grob gibt Apple jedoch an, dass von der In-App-Kauf-Verpflichtung ausgenommen sind:

  • Unternehmens-Angebote, die Business- oder Bildungskunden offeriert werden. Die gleichen Angebote für Familien oder Einzelnutzer verpflichten jedoch weiterhin zum In-App-Kauf.
  • Person-to-Person Experiences, wie etwa Nachhilfe-Chats oder virtuelle Arztbesuche zwischen zwei Personen. Nehmen mehr Nutzer teil, gilt weiterhin die Verpflichtung zum In-App-Kauf.
  • Güter und Dienste die außerhalb des App Stores angeboten und konsumiert werden. Hier sind Entwickler sogar verpflichtet, diese Inhalte nicht über Apples In-App-Käufe abzurechnen.
  • Gratis-Apps, die kostenpflichtige Dienste flankieren. Etwa eine App zum Zugriff auf kostenpflichtigen Online-Speicher.

Punkt 3.1.7 – Werbung nur in der Haupt-App

Entwickler, die Werbung anzeigen, dürfen dies auch weiterhin. Allerdings nur in der Haupt-App. Banner in Erweiterungen, App Clips, Widgets, Benachrichtigungen, Tastaturen auf watchOS etc. sind untersagt.

Punkt 3.2.2 – Keine Funktionen gegen Tracking-Zusage

Entwickler dürfen den Nutzer nicht durch das Vorenthalten von Funktionen dazu bewegen, dem Tracking durch die App zuzustimmen.

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14. Sep 2020 um 09:44 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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