Detaillierte Infos aus Bayern
Apple konkretisiert Kamerafahrten in Deutschland
Zeit für einen Nachtrag zum Thema „Look Around“, über dessen Deutschland-Abstinenz ifun.de bereits gestern Vormittag berichtete.
Im Anschluss an unser Gespräch hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht mit der Veröffentlichung einer Pressemitteilung auf das starke öffentliche Interesse an Apples Kamerafahrten reagiert und lädt zum Kaffeesatzlesen ein.
Hier wird es nicht nur etwas konkreter was die hiesigen Kamerafahrten des Konzerns angeht – die Fahrzeugflotte besteht aus ungefähr 80 Fahrzeugen, von denen sich momentan einige noch in Spanien befinden – auch räumt die Formulierung der Medienmitteilung Apple zumindest die Möglichkeit ein, sich in Sachen „Look Around“ noch mal umzuentscheiden und reichert den entscheidenen Satz um die Relativierung „momentan“ an:
Anders als bei dem Dienst „Google Street View“ plant Apple in Deutschland momentan nicht, den Dienst Look Around, für den die Aufnahmen auch geeignet wären, in Deutschland einzusetzen.
Primäres Ziel der Aufnahmen sei laut Apple, das eigene Kartenmaterial zu verbessern, um damit die eigenen Dienste mit präziseren Informationen zu versorgen. Apple hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht im Vorfeld als für Apple in Deutschland zuständige Aufsichtsbehörde informiert und das datenschutzrechtliche Konzept zu den Fahrzeugaufnahmen vorgestellt.
Dessen Präsident, Thomas Kranig, kommentiert die vorläufige Nicht-Nutzung der Bildaufnahmen:
Sollte dies sich in Zukunft ändern, dann müsste neben einer transparenten und rechtzeitigen Information auch eine leicht zugängliche Widerspruchsmöglichkeit von Apple, wie Google dies für den Dienst Street View angeboten und ungesetzt hat, bereit gestellt werden.
Apple hat erklärt, dass Gesichter und Kennzeichen vor einer weiteren Bearbeitung verpixelt werden.
ZDF fragt Passanten: Apple-Kamerafahrten in Deutschland
Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht informiert
Informationen, welche Kontaktmöglichkeiten Apple anbietet und wann welche Städte oder Regionen von den Apple-Fahrzeugen bereist werden, finden sich auf der Webseite des BayLDA unter lda.bayern.de/apple-kamerafahrten. Im Anschluss haben wir einen Auszug abgedruckt.
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Informationen zur Erfassung von Umfelddaten durch Apple Fahrzeuge
Nach Informationen von Apple ist es geplant, dass ab dem Montag, 29. Juli 2019 die Erfassung von Fahrzeugumfelddaten in Deutschland beginnt. Dazu fahren mit speziellen Kameras und Sensoren ausgestattete Fahrzeuge öffentliche Straßen in Deutschland ab und erfassen dabei die Umgebung des Fahrzeugs.
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Vorstellung des datenschutzrechtlichen Konzepts
Im Frühjahr dieses Jahres ist die Firma Apple aktiv an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht herangetreten, um die datenschutzkonforme Ausgestaltung dieser Erfassung vorzustellen. Dabei wurde ein Konzept vorgelegt, dass schlüssig war und bislang keine Anhaltspunkte für aufsichtliche Tätigkeiten ergeben hat. Das BayLDA ist für Apple die in Deutschland zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Das bedeutet, dass bspw. Datenschutzbeschwerden gegen Apple von uns an die federführende Datenschutzaufsicht in Irland (wo Apple seine Europaniederlassung hat) weitergeleitet werden.
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Technischer Ablauf der Erfassung
Der technische Ablauf der Sensoraufnahmen personenbezogener Daten stellt sich nach unseren Informationen wie folgt dar:
In den Fahrzeugen sind neben den Kameras und Sensoren auch Computer verbaut. Die Aufnahmen werden mittels starker Verschlüsselung nach Stand der Technik (AES-Verfahren) im Fahrzeug verschlüsselt und danach auf den Festplatten gespeichert. Die verschlüsselten Daten werden erst bei Apple in den USA wieder entschlüsselt und weiterverarbeitet. Vor Weiterverarbeitung der Daten durch Apple werden Gesichter und KFZ-Kennzeichen verpixelt („Blurring“).
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Zweck der Kamerafahrten
Dem BayLDA wurde mitgeteilt, dass das vorrangige Ziel der Aufnahmen eine Neuerstellung von Kartenmaterial sei, mit dem die eigenen Apple-Dienste (z.B. Kartennavigation) verbessert werden sollen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte solle nicht erfolgen.
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Momentan kein Look-Around in Deutschland
Das sogenannte „Look-Around“-Feature, also die über das Internet erreichbare 3D-Darstellung der Aufnahmen, wie dies bei dem Produkt „Street View“ der Firma Google angeboten wird, sei laut Apple in Deutschland momentan nicht geplant. Inwiefern dies zukünftig dann doch angeboten werden soll, sei laut Apple noch offen. In diesem Fall müsste Apple aber dann rechtzeitig über den Einsatz dieses Dienstes informieren und weiter Maßnahmen zur datenschutzkonformen Ausgstaltung, bspw. geeignete Widerspruchsmöglichkeiten, umsetzen.
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Widerspruch gegen die Verwendung der personenbezogenen Aufnahmen
Betroffene Personen haben aufgrund der gesetzlichen Vorgaben einen umfangreichen Informationsanspruch über Art und Zwecke der Kameraufnahmen und können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen. Dies auch jetzt schon, obwohl diese (noch) nicht über das Internet abrufbar sind. Dies betrifft bspw. die unverpixelte Darstellung der eigenen Häuserfront.