App-Kündigungen ungültig? Aboalarm verklagt o2
Update vom 16.01.2016
„Unterlassung nicht akzeptiert“: o2 reagiert auf Aboalarm
Original-Artikel vom 14.01.2016
Die Macher der iOS-Anwendung Aboalarm gehen jetzt rechtlich gegen den Netzbetreiber o2 vor und reagieren damit auf die O2-Kundenservice, der die von der Kündigungs-App erstellten Vertrags-Stornierungen in der Vergangenheit mehrfach als ungültig deklariert hatte.
Simone Groß, im Aboalarm-Team verantwortlich für die Kommunikation in der Sache, erklärt:
Seit Mitte letzten Jahres häufen sich bei unseren Nutzern die Probleme mit O2. Einzelne Mitarbeiter des O2-Kundenservice behaupteten auf Facebook, am Telefon oder per E-Mail immer wieder, Kündigungen über aboalarm wären ungültig und seien deshalb abgelehnt worden. Regelmäßig wurde behauptet, es liege „keine rechtswirksame Unterschrift“ vor. Dabei reicht laut AGB des Mobilfunkriesen eine Kündigung per Telefax aus und diese ist auch ohne eigenhändige Unterschrift gültig.
Nach Schätzungen der Aboalarm-Macher haben sich die Kundenanfragen diesbezüglich allein sein seit Mitte des Jahres „gefühlt“ verdoppelt. Zwar habe man betroffenen Nutzern dabei geholfen, die Bestätigung der Kündigungen zu erwirken, nun sei die Zeit für juristische Schritte gegen die Telefónica Germany GmbH jedoch reif.
Simone Groß:
Insgesamt beobachten wir bei O2 schon länger, dass viel getan wird, um Kunden eine Kündigung zu erschweren, um sie so länger zu binden. Kunden, die gerne online kündigen wollen, stellen fest, dass es sich hierbei nur um eine sogenannte Vormerkung der Kündigung handelt. Diese muss dann noch einmal per Telefon bestätigt werden. Dabei sind Wartezeiten bei der Hotline von bis zu 45 Minuten anscheinend Normalität […]
Die Klage der Aboalarm-Macher ist beim Landgericht München I eingereicht, die mündliche Verhandlung soll im Februar starten. Aboalarm wurde 2008 gegründet und hilft Verbrauchern beim Verwalten, Widerrufen und Kündigen von laufenden Verträgen – egal ob Mobilfunk, Fitnessstudio oder Kfz-Versicherung. Die App finanziert sich durch Vermittlungsprovisionen für Neuverträge.