Bundesnetzagentur nennt Termine
0180er-Rufnummern: Festnetz- und Mobilpreise werden angeglichen
Die Bundesnetzagentur wird die Endkundenpreise für Anrufe aus Festnetzen und Mobilfunknetzen bei 0180er Rufnummern für Service-Dienste mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 und bei 0137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste mit Wirkung zum 1. April 2022 angleichen.
Der heutigen Entscheidung vorausgegangen war eine Konsultation von Interessengruppen, die im Laufe des vergangenen Monats Argumente gegen die Angleichung vorbringen konnten. Diese haben die Bundesnetzagentur jedoch nicht von ihren Plänen abgebracht.
Die Bundesnetzagentur wird jeweils einheitliche Preise für Anrufe zu 0137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste und 0180er Rufnummern für Service-Dienste festlegen. Die Festlegungen sollen im Dezember 2021 erlassen werden.
Informationen zu den Vorankündigungen hat die Bundesnetzagentur hier (0180) und hier (0137) veröffentlicht.
Erheblich sinkende Preise
Durch die Änderung sinken die Preise für Anrufe aus dem Mobilfunknetz erheblich. So kostet ein Anruf einer 0180-3er Rufnummer derzeit aus dem Festnetz 3,9 ct/min und aus den Mobilfunknetzen in aller Regel 42 ct/min. Durch die Festlegungen werden künftig auch einheitliche Preisangaben ermöglicht.
Telekom mit 3 unterschiedlichen Preisen
Die Telekom verlangt aktuell nicht nur unterschiedliche Preise für die Anrufe von 0180- und 0137-Rufnummern aus Fest- und Mobilfunknetz. Im Mobilfunknetz selbst werden diese auch in Abhängigkeit vom laufenden Vertrag unterschiedlich berechnet.