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Gericht entscheidet gegen E-Plus: „Unbegrenztes Datenvolumen“ darf nicht gedrosselt werden

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Das Landgericht Potsdam hat nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen E-Plus zugunsten der Verbraucherschützer entschieden: Bietet ein Mobilfunkunternehmen einen Internet-Tarif mit „unbegrenztem“ Datenvolumen an, darf es in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Geschwindigkeit der Datenübertragung nach Überschreiten eines Limits nicht drastisch einschränken.

500

Bilder: Telefonica / E-Plus

Stein des Anstoßes war der E-Plus-Tarif „Allnet Flat Base all-in“. Der Provider hatte hier eine Internetnutzung mit unbegrenztem Datenvolumen versprochen, dies aber an die bekannten Volumenbegrenzungen gekoppelt: Ab einem Datenverbrauch von 500 MB im Monat wurde die Geschwindigkeit drastisch gedrosselt. Heiko Hünkel, der Rechtsreferent des vzbv dazu:

Für viele Kunden ist die Datengeschwindigkeit ausschlaggebend, um zum Beispiel Nachrichten- und Musikstreamingdienste zu nutzen oder über soziale Netzwerke zu kommunizieren. Das Internet kann bei diesem Schneckentempo praktisch nicht mehr genutzt werden.

Das Landgericht Potsdam bestätigte die Einschätzung, dass dies Leistungsbeschränkung von 21,6 Megabit auf 56 Kilobit pro Sekunde, 500 mal langsamer als zuvor, den Kunden unangemessen benachteiligt und damit unwirksam sei. Die Formulierung „Datenvolumen unbegrenzt“ erwecke den Eindruck, dass der Tarif tatsächlich keine Begrenzung der Internetnutzung enthalte. Die Drosselung komme dagegen einer Reduzierung der Leistung auf null gleich, heute sei es selbstverständlich, dass bei auch bei mobiler Internetnutzung größere Datenmengen übertragen werden.

Das Urteil des LG Potsdam ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Eine Kopie kann hier als PDF geladen werden.

E-Plus agiert gemeinsam mit O2 unter dem Dach der Telefonica Deutschland. Erst diese Woche hat der Konzern mitgeteilt, dass die Tarife von E-Plus künftig unter der Marke O2 angeboten werden sollen.

UPDATE

E-PLUS weist darauf hin, dass die umstrittene Formulierung schon länger nicht mehr verwendet wird. Ein Unternehmenssprecher dazu gegenüber ifun.de:

Beanstandet wurde die Darstellung einer „Allnet Flat BASE all in“ in Kombination mit der Angabe „Datenvolumen unbegrenzt, davon monatliches Highspeed-Volumen (max. 21 Mbit/s) 500 MB (danach GPRS-Speed mit 56 Kbit/s)“. Das stammt ursprünglich aus dem August 2013 und war – unabhängig von diesem Verfahren – schon seit Längerem bei den Tarifen von BASE nicht mehr zu finden.

Unabhängig davon dürften Urteile wie dieses unserer Meinung nach allerdings dazu beitragen, dass Mobilfunkanbieter ihre Angebote künftig ehrlicher und kundenfreundlicher kommunizieren.

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05. Feb 2016 um 17:29 Uhr von chris Fehler gefunden?


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  • Ich würde sagen, das ist das Ende der Flats. Jetzt gibt es nur noch Volumenbegrenztes Internet. Klasse, das war wohl kein Erfolg für die Verbraucher.

    • Die Leistung der Tarife sind schon jetzt unnütz genug bei Drosselung.
      Hoffentlich gibt es irgendwann mal unbegrenztes Internet für alle, muss ja nich high Speed Late sein.
      Aber Google sollte nicht in 4 von 5 fällen abbrechen bei aktiver Drossel.
      Davon ab sind unsere Netze bei weitem nicht ausgelastet und es ist reine Habgier sinngleich zu drosseln.

    • Es geht hier nur um eine ungültige/verbotene Werbeaussage von Plus und nicht im Geringsten um Verträge.
      Wenn der Artikel oder den Gegenstand des Rechtsstreits über deinen geistigen Horizont reicht, dann sollte man besser mal nichts dazu schreiben….

      • Beleidigungen machen dich nicht besser oder interessanter.

      • MemoAnMichSelbst

        Er hat aber nunmal recht.

      • Ganz genau. Das einzige was sich ändert sind die Formulierung. Es geht also nur um die Kommunikation – an den Tarifen ändert sich dadurch rein gar nichts. Außerdem kann ich behaupten dass bei drosselung im t-mobile Netz noch sehr viel möglich ist. Reine textbasierte Internetseiten sind kein Problem, genau wie Mail und whatsapp. Bei anderen Anbieter scheint das unterschiedlich zu sein. Es gab auch mal eine Auswertung wie weit gedrosselt wird und das 56 kbit/s bei unterschiedlichen Anbieter extrem unterschiedlich sein können.

      • Ich habe auf den Kommentar geantwortet und nicht auf den Artikel.

  • Leider werden alle bestehenden Verträge von Base und E-Plus durch O2 aufgekündigt werden. In Neuverträgen werden diese Blutsauger dann schon genau festlegen, dass sie wieder drosseln können.

  • Leute!!! Es wird sich außer der Formulierung vermutlich nichts ändern…

  • Twittelatoruser

    Es ist ärgerlich, dass so etwas nicht generell als „Pseudoflatrates“ oder ähnliches bezeichnet werden müssen, wenn nach gewissem Datenvolumen gedrosselt wird.

    • Ein schönes Beispiel um die Verarschung klar zu machen: Magenta Mobil S Internet „Flat“ mit 150 MBit/S und 500MB. Das sind immerhin fast 27 Sekunden, die man bei voller Geschwindigkeit surfen könnte :)

      • Verstehe hier nicht warum das Verarschung sein soll.

        Derjenige der sich für den Tarif entscheidet, der hat ein gewisses Anforderungsprofil mit dem ihm 500mb reichen.

        Die Geschwindigkeit hat damit gar nix zu tun. Wenn ich ein paar Webseiten im Monat abrufe, dann ändert das am Volumen nichts, egal ob ich einen Tarif mit 25 / 50 / 150 / 300mbit habe.

        Das Argument mit YouTube zieht auch nicht, da YouTube bereits ab 6Mbit in HD streamt.

      • Die Verarschung ist nicht das Datenvolumen. Ich kenne einige Menschen, denen reicht das auch aus. Die Verarschung liegt darin, dass 500 MB keine Flattate sind und bis zu 150 MBit/S ein Wert ist, der sehr weit von der tatsächlichen Geschwindigkeit abweicht. Es wird niemanden geben, der nach 27 Sekunden sein Datenvolumen verbraucht hat.

      • YouTube ist ein perfektes Beispiel warum 150mbit und 500MB Quark sind … Wenn ich Videos ansehe kommt es nicht selten vor das ich nach 10-15 Sekunden feststelle das das Video der letzte scheiss ist… Leider ist bei 150mbit/s das Video dann aber schon vollständig geladen und das Volumen bereits verbraucht.
        Völlig sinnfrei also.

    • Es wird nicht mehr gedrosselt .Die hauen einfach 3 Euro drauf. Und das nicht nur einmal.

  • Die Datenautomatik hätten die verbieten müssen. Das ist Abzocke. Vor allem man kann die nicht immer ausschalten.

  • Drosseln ist das eine aber dann „Geschwindigkeit“ die nicht einmal EDGE Niveau erreicht das Andere.

  • Dann werde ich mal bei Congstar mein Glück versuchen und Einspruch erheben. Da wird man von 42 Mbit auf 32 kbit gedrosselt.

  • Nochmal für die ganz Dummen hier:

    es geht nicht um Verträge und Drosselung, es geht um eine illegale Werbeaussage die E-Plus nun unterlassen muss.

  • Was mich bei den Tarifen auch stört ist, dass mein Volumen verbraucht wird auch wenn ich netzbedingt gerade im EDGE bin.

  • Wobei ich bei der oben genannten Werbeaussage oder Vertragsklausel jetzt wirklich nicht verstehen kann wo da der Kunde „beschissen“ wurde. Es steht ja da wie es ist…

    Klar bin ich auch dafür, erst mal ein Grundsatzurteil zu fällen“ was für eine Bandbreite als minimum definiert werden sollte um von Internetnutzung zu sprechen. Ich würde sagen 64Kbit/s oder gar 128Kbit/s.
    Es sollte grundsätzlich möglich sein ein Messenger benutzen zu können und ein Karte wie google Maps online, ohne Zeitüberschreitung der Server, öffnen zu können.

    Ist dies nicht möglich oder gewünscht vom Anbieter darf er halt NUR mit einem Volumentarif ohne das Wort „unbegrenzt“ oder „bis…“ werben dürfen. Er kann die 32Kbit/s zwar weiterhin anbieten darf damit aber halt nicht werben das diese für die „unbegrenzte“ Internetnutzung zur verfügung stehen.

  • Sollten die Betreiber tatsächlich auf die Idee kommen, das Urteil zum Anlass zu nehmen, und nach Erreichen des Volumens tatsächlich komplett abzuschalten, ruft das doch sofort neue Konkurrenten auf den Schirm. Ich kann jetzt schon nicht verstehen, weshalb keiner auf die Idee kommt von wegen 256kb- Drossel oder ähnlich.

  • Es ist schon frech bei Angeboten mit Volumenbegrenzung überhaupt noch von Flatrate sprechen zu dürfen. Betrug oder vortäuschen falscher Tatsachen heißt das doch, dachte ich zumindest.
    Besonders toll ist es, wenn das Fullspeed-Volumen schwindet, obwohl man einen größeren Teil der Daten nur über Edge geladen hat.
    Obendrein sind die Begrenzungen in Deutschland im Vergleich zu unseren direkten Nachbarn verdammt niedrig gesetzt, der dumme Deutsche ist halt Zahlmeister. Selbst mit 100€ pro Monat kann man sich nicht freikaufen: Eine Option für eine echte Flatrate gibt es nicht.

    Man sollte es in Deutschland deswegen einführen, dass man Vorstandsvorsitzenden, CEOs und leitenden Manager aller Mobilfunkunternehmen mehrfach täglich aus Dank ins Gesicht spuckt. Vielleicht beginnt dann ja mal ein Umdenken.

  • Das war bei mir Heute auch wieder Thema. Ich bin total genervt vom deutschen Mobilfunk gerade. Ich war in Prag, hatte o2, top Netz, LTE. Außerhalb bewohnter Gegenden, Empfang, Internet. Genial. Kaum wieder in De, Karte gewechselt…. Lahm schläft. Ha, und die Connect haut in der aktuellen Ausgabe doch glat so richtig auf den Tisch. 500mb sollten bei normalen Nutzern reichen. Hä? Ich bin jemand der reichlich geizt mit dem Traffic, aber 500mb? Die verballert das iPhone ja schon mit „Systemdiensten“ ohne dass ich was nutzen muss.
    Aber zum Glück ist ja e-plus weg vom Fenster, Base mit den Flats drückt auch keine Preise mehr, die Preise der verbleibenden 3 steigen glücklicherweise zufällig auch gleichermaßen. Da braucht man nicht mehr groß den Anbieter wählen, zockt einen ja doch jeder gleich ab.

    • „Die verballert das iPhone ja schon mit „Systemdiensten“ ohne dass ich was nutzen muss.“

      Kann ich nicht bestätigen. Ich habe damals meine 100 MB bei netzclub bei für mich normaler Benutzung (hier und da E-Mails, vielleicht mal Webseiten aufrufen und oft über WhatsApp schreiben) nicht voll ausnutzen können.

      Die Systemdienste waren das im Vergleich zum Rest relativ wenig.

  • da im laufe der letzten jahre bereits viele freunde und bekannte mit ähnlichen „flatrates“ (von nahezu allen größeren providern) bei etwaigen drosselungen innerhalb eines abrechnungszeitraums zu sog.“highspeed upgrades“ zu völlig überhöhten preisen „genötigt“ wurden, würde mich an der stelle interessieren, ob es denn dann auch so etwas wie eine verjährungsfrist gäbe, um dieses – sobald rechtskräftge – urteil rückwirkend geltend machen zu können…kann hier dazu jemand eine (halbwegs) QUALIFIZIERTE prognose abgeben!?

    vielen dank (ggf.) vorab!!!

  • Recht haben ist keine Ausrede für vergessene Manieren.
    Und ob er damit recht hat, mich auf meine Aussage zu einem Kommentar über den Inhalts des Artikels aufzuklären ist fraglich.

  • Die Meinung einzelner zu diesem Thema wurden geäußert. Dabei ist es unerheblich wie exakt auf den Artikel eingegangen wurde.
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