Pokémon Go: Verbraucherzentrale mahnt ab und droht mit Klageverfahren
Da wir gerade beim Thema waren: Die Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) geht jetzt gegen die AGB der „Pokémon Go“-Applikation vor. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der App, so die vzbv, seien nicht mir geltendem Recht zu vereinbaren. Insgesamt 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen sollen gegen hiesige Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards verstoßen und wurden jetzt abgemahnt.
Besonders kritisieren die Verbraucherschützer, dass ein anonymes Spielen aktuell schlicht unmöglich sei.
Vor der Nutzung der sehr beliebten Spiel-App müssen Spieler sich beim Entwickler Niantic über ein Google-Konto oder im Pokémon Trainer Club(PTC) anmelden und neben Nutzerdaten wie der Email-Adresse auch die Standortdatenfunktion ihrer Smartphones oder Tablets freigeben. Anonymes Spielen wird dadurch praktisch unmöglich gemacht. Weil das Unternehmen aus San Francisco (USA) durch die App sehr viele personenbezogene Daten erhält, hat sich der vzbv die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen genauer angeschaut.
Auch die Tatsache, dass personenbezogene Daten an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden können und der Umstand, dass Verbraucher bei Streitigkeiten ein Schiedsgericht in den USA anrufen sollen will der vzbv nicht durchgehen lassen.
Die Verbraucherzentrale hat das Unternehmen nun abgemahnt und aufgefordert für insgesamt 15 Vertragsbestimmungen bis zum 9. August 2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Sollten die App-Macher nicht auf die Abmahnung reagieren will der vzbv die Einreichung einer Klage prüfen.