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Apples Garantie-Änderungen: Die 7 wichtigsten Punkte

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Apple Produkte, die Werksgarantie und die gesetzliche Gewährleistung.

Nach heftiger Kritik europäischer Verbraucherschützer formulierte Apple bereits im März eine Info-Tabelle auf dieser Sonderseite und ging damit direkt auf die Forderungen des Bundesverband der Verbraucherzentralen ein: Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche deutlicher gegenüber den eigenen Kunden zu kommunizieren.

Vor wenigen Tagen überarbeitete Apple einige Passagen der Informationsseite dann noch mal und passte die eingesetzten Formulierungen den Verbraucherschutzgesetzen der EU an – ifun.de berichtete.

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Heute scheint Apple die internen Sprachregelungen zur Gewährleistungs-Umstellung freigegeben zu haben, die uns, verständlich formuliert, gleich aus mehreren Quellen vorliegen. Die wichtigsten sieben Punkte haben wir extrahiert und geben euch zum Einsteig in die Woche mit auf den Weg:

  • Apple kommuniziert die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zukünftig deutlicher.
  • Um die von Apple angebotene Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, müssen die beanstandeten Produkte in einem Apple Store bzw. im Apple Online Store gekauft worden sein.
  • Gewährleistungsschäden können nur durch Privatkunden nicht jedoch durch Geschäftskunden geltend gemacht werden.
  • Der beanstandete Fehler muss im Laufe der zweijährigen Gewährleistungsfrist aufgetreten sein. Der Nachweis, dass dieser bereits im 1. Jahr aufgetreten ist, muss nicht geführt werden.
  • Apple lehnt die Gewährleistung ab, wenn optische Schäden am Gerät erkennbar sind, wenn die Feuchte-Indikatoren aktiviert wurden oder wenn die Geräte bereits von einem dritten Dienstleister repariert wurden.
  • Ansonsten wird Apple nachvollziehbare Geräte-Fehler wie defekte Home-Button, grobe Akku-Aussetzer und nicht mehr reagierende An/Aus-Tasten zukünftig kulant im Laufe der ersten zwei Jahre nach dem Kauf reparieren bzw. durch die Ausgabe eines Ersatzgerätes aus der Welt schaffen.
  • iPhone-Nutzer die Ihre Geräte bei der Telekom, Vodafone oder anderen Vertriebspartnern erworben haben, können den Apple Service nur mit dem Care Protection Plan in Anspruch nehmen.

Unterm Strich darf zusammengefasst werden: Weder folgt Apple neuen gesetzlichen Regelungen, noch gibt es zukünftig standardmäßig eine zweijährige Garantie auf Apple-Produkte. Cupertino legt einfach nur die bereits bislang gültigen Gewährleistungsansprüche kulanter aus und repariert (nicht selbstverschuldete) Fehler zukünftig in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf, ohne sich auf große Diskussionen einzulassen. Sehr gut.

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17. Jun 2013 um 13:38 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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